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inflationsausgleichsprämie während Elternzeit in Steuererklärung berücksichtigen

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    inflationsausgleichsprämie während Elternzeit in Steuererklärung berücksichtigen

    Hallo,

    meine Frau ist z.Z. in Elternzeit und hat daher die 3.000 EUR Inflationsausgleichsprämie (welche ihr Arbeitgeber allen aktiven Mitarbeitern gezahlt hat) nicht erhalten.

    Unsere Frage: Gibt es nun im Rahmen der Steuererklärung die Möglichkeit/das Recht die nicht erhaltene Inflationsausgleichsprämie steuerlich zu berücksichtigen?

    Wenn ja, wo genau muss der Betrag eingetragen werden?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Nein, das ist ein arbeitsrechtliches Problem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Gegensatz zur EPP, die eine staatliche Zahlung war, wo der Arbeitgeber nur Zahlstelle war.

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