Guten Abend zusammen,
ich hoffe ich habe das richtige Unterforum getroffen. Ich versuche seit ein paar Tagen meine Steuer für 2023 zu machen,
scheiter aber an verschiedenen Stellen.
Ich habe 2023 das erste 3/4 Jahr voll gearbeitet, dann gekündigt und direkt mit der Meisterschule begonnen, inkl. Aufstiegsbafög.
Wenn ich das richtig recherchiert habe :
- Fahrtkosten zur Meisterschule können nur mit einfacher Strecke berücksichtigt werden
- Kosten für Lehrmaterial usw. als Werbungskosten
Frage : Muss ich die Lehrgangs- und Püfungsgebühren zwingen angeben? Die Gebühren werden, bei bestehen der Prüfung, letztlich fast vollständig erlassen,
sodass ich hier sowieso nichts geltend machen kann.
Frage 2 : Uns wurde in der Schule gesagt, wir könnten die Verpflegungspauschale bei >8Stunden Abwesenheit von zu Hause geltend machen.
So wie ich das verstehe, kann man diese Pauschale aber doch nur geltend machen, wenn man gleichzitig in einem Arbeitsverhältnis steht.
Frage 3 : Wir haben eine Lerngemeinschaft inkl. Fahrtenbuch geführt. In diesem Zusammenhang lese ich nun, dass man hier die tatsächlich Strecke geltend machen kann
- also Hin und Rückweg - sowie auch die Verpflegungspauschale, wenn länger als 8 Stunden. Ist das so richtig?
Das Programm listet mit die Fortbildung als Unterpunkt von -Arbeitnehmereinkünfte-Werbungskosten-Fortbildungskosten, so als gäbe es einen Zusammenhang zwischen
der Arbeitstätigkeit und der Fortbildung....
Ich freue mich auf eure Hilfe,
einen schönen Abend!
ich hoffe ich habe das richtige Unterforum getroffen. Ich versuche seit ein paar Tagen meine Steuer für 2023 zu machen,
scheiter aber an verschiedenen Stellen.
Ich habe 2023 das erste 3/4 Jahr voll gearbeitet, dann gekündigt und direkt mit der Meisterschule begonnen, inkl. Aufstiegsbafög.
Wenn ich das richtig recherchiert habe :
- Fahrtkosten zur Meisterschule können nur mit einfacher Strecke berücksichtigt werden
- Kosten für Lehrmaterial usw. als Werbungskosten
Frage : Muss ich die Lehrgangs- und Püfungsgebühren zwingen angeben? Die Gebühren werden, bei bestehen der Prüfung, letztlich fast vollständig erlassen,
sodass ich hier sowieso nichts geltend machen kann.
Frage 2 : Uns wurde in der Schule gesagt, wir könnten die Verpflegungspauschale bei >8Stunden Abwesenheit von zu Hause geltend machen.
So wie ich das verstehe, kann man diese Pauschale aber doch nur geltend machen, wenn man gleichzitig in einem Arbeitsverhältnis steht.
Frage 3 : Wir haben eine Lerngemeinschaft inkl. Fahrtenbuch geführt. In diesem Zusammenhang lese ich nun, dass man hier die tatsächlich Strecke geltend machen kann
- also Hin und Rückweg - sowie auch die Verpflegungspauschale, wenn länger als 8 Stunden. Ist das so richtig?
Das Programm listet mit die Fortbildung als Unterpunkt von -Arbeitnehmereinkünfte-Werbungskosten-Fortbildungskosten, so als gäbe es einen Zusammenhang zwischen
der Arbeitstätigkeit und der Fortbildung....
Ich freue mich auf eure Hilfe,
einen schönen Abend!
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