Dienstwagen - geldwerter Vorteil

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  • Helmut2018
    Neuer Benutzer
    • 13.02.2018
    • 2

    #1

    Dienstwagen - geldwerter Vorteil

    Hallo zusammen,

    Ich habe das erste Mal einen Dienstwagen der mit der 1% Regel durch meinen AG versteuert wird. Der geldwerte Vorteil wird beteits über meine Gehaltsabrechnung versteuert. Den Dienstwagen darf ich logischerweise auch privat nutzen.

    Muss ich aufgrund der Versteuerung den geldwerten Vorteil überhaupt noch auf der Anlage N erfassen?

    Freue mich über kurze Antworten.

    Vielen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45944

    #2
    Muss ich aufgrund der Versteuerung den geldwerten Vorteil überhaupt noch auf der Anlage N erfassen?
    Nein, der geldwerte Vorteil ist im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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