Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vergurkte Abschreibung aus Vorjahren in lfn. STe korrigieren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vergurkte Abschreibung aus Vorjahren in lfn. STe korrigieren

    Hellau!
    Mein Steuerberater riet mir folg. versch. Fehler in der lfn. Steuererklärung 2022 zu korrigieren. Ich weiß gerade nicht, wie man es technisch umsetzen kann:

    * 2 Geräte mit Anschaffung 2019 bzw. 2020 habe ich zuvor gänzlich vergessen anzugeben: je ca. 350€ netto
    * bei 2 weiteren ähnlichen technischen Geräten, ebenso 350€, habe ich die AFA zu meinen Ungunsten falsch berechnet.
    * alles afa = 5 Jahre

    Nun würde ich gerne die in den letzten 2-3 Jahren fälschlicherweise zu wenig abgeschriebenen Beträge gerne nachholen. Was wäre das einfachste Szenario?

    Vielen Dank!

    #2
    Deinen Steuerberater fragen :-)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Das war kein hilfreicher Versuch einer Antwort! Wofür, wenn nicht für technische Lösungsfragen ist dieses Forum da? Wer keinen Bock hat zu antworten, möge es doch bitte besser sein lassen.

      Kommentar


        #4
        Wenn du selber schreibst, "dein Steuerberater hat dir geraten" wieso fragst du dann hier noch nach und lässt ihn nicht einfach seine Arbeit machen.

        Davon ab, Geräte mit Ak von 350 € werden nicht abgeschrieben - das sind GWGs und da hast du m.E. Pech gehabt wenn du diese nicht im Jahr der Anschaffung erklärt hast.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Weil er mich nur grundlegend berät und nicht elster durcheiert. Die Geräte haben 580, 550 und 500 € netto gekostet, 350€ war der Restwert, das habe ich verwechselt.

          Kommentar


            #6
            Beamtenschweiß hat doch völlig Recht: Es geht Dir doch um die rechtliche Frage, ob / wie Deine Fehler zu korrigieren sind. Das hat nicht die Bohne mit dem Thema Elster zu tun, sondern würde sich bei einer Papiererklärung genauso stellen. Und auch da wäre die rechtliche Frage zu beantworten, ob / wie da Afa nachgeholt werden kann bzw. welche Abschreibungsart da sinnvoll wäre und ob das überhaupt und wie nachgeholt werden kann. Und das ist ganz klar ein Thema für einen Steuerberater und nicht dieses Forum.

            Auf den Punkt gebracht: Du willst keine technische Elster-Hilfe, sondern Steuerberatung. Damit war die Antwort durchaus "hilfreich".
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Hallo GuteFragen!

              Zu einer guten Steuerberatung und zur deshalb erstellten Gebührenrechnung gehört auch, dem Mandanten genau zu sagen, "was er wie nachträglich korrigieren kann"!

              Da genügt eine Excel-Tabelle, die der werte Berater Ihnen aushändigt - zur Weiterleitung ans Finanzamt geeignet - wenn er eine Gebührenrechnung schreiben kann, dann kann er auch Excel

              Ansonsten war's eben ein "windiger Berater" ...!?

              Hier im Forum ist dann einzig die Frage angebracht, in welcher Zeile in welchem Formulart das einzutragen ist, ob man die Belege oder zumindest weitere Informationen hierzu ans Finanzamt sendet, und wie man das macht!

              Steuerberatung ist hier nicht erlaubt!

              Kommentar


                #8
                Mit Szenario meine ich die technische Bedienung von Elster und nicht eine rechtliche Beratung. Wie Ihr lesen könnt (..), hatte ich die schon und suche nur noch (..) einen Weg, das im Elster darzustellen. Ich freue mich über technische Antworten. Unterstellungen und Gehässigkeiten bringen mich zumindest nicht weiter. Euch...weiß nicht. Scheint aber ein Problem in diesem Forum zu sein. Durchaus schade bytheway!

                Kommentar


                  #9
                  AfA gehört in die Anlage AVEÜR.

                  Kommentar


                    #10
                    AfA gehört in die Anlage AVEÜR
                    So ist das ! Wenn frühere Jahre nachgeholt werden sollen, muss für diese Jahre eine korrigierte EÜR mit einer ergänzten Anlage AVEÜR eingereicht werden.

                    Die Chancen, damit Erfolg zu haben, schätze ich persönlich als gering ein. Aber das ist Steuerrecht, das soll dir dein Steuerberater erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo GuteFragen!

                      Mit Szenario meine ich die technische Bedienung von Elster und nicht eine rechtliche Beratung. Wie Ihr lesen könnt (..), hatte ich die schon und suche nur noch (..) einen Weg, das im Elster darzustellen. Ich freue mich über technische Antworten. Unterstellungen und Gehässigkeiten bringen mich zumindest nicht weiter. Euch...weiß nicht. Scheint aber ein Problem in diesem Forum zu sein. Durchaus schade bytheway!
                      1. Ich habe nur darauf hingewiesen, was ein Steuerberater zu leisten hat - das ist Kritik am Steuerberater - weder ich noch sonstwer hat hier irgendwelche "Unterstellungen und Gehässigkeiten" gepostet!

                      2. Sie schreiben "wie Ihr hier lesen könnt (...)" - tja, wenn Sie nicht alles Relevante schreiben, dann kann eine Antwort auch daneben gehen - also bitteschön, schreiben Sie doch, was Sie denn wollen: Die Abschreibung bei den Lohneinkünften, bei den Vermietungseinkünften oder bei den gewerblichen/freiberuflichen Einkünften?

                      Ja, und dann bekommen Sie auch die gewünschte Antwort, wo Sie das eintragen können!

                      Anlage N: Bei den Werbungskosten in Abschnitt 11, 12, oder vielleich auch in Abschnitt 15

                      Anlage V: Bei den Werbungskosten in Abschnitt 7

                      Anlage EÜR: siehe Anlage AVEÜR oder AVSE - nehmen Sie die Excel-Tabelle Ihres Steuerberaters, und alle Einträge ergeben sich automatisch!

                      3. Dringend zu empfehlen ist eine separate Erläuterung für das Finanzamt, damit die das nachvollziehen können, was in den 2022er Formularen die Vorjahre betreffend urplötzlich auftaucht und im Vorjahr nicht enthalten war - wird ohne diese Erläuterung im Zweifel "einfach rausgestrichen ohne große Nachfragerei bei Ihnen" ...
                      Zuletzt geändert von Uwe64; 18.03.2024, 00:59.

                      Kommentar


                        #12
                        ZitatCharlie24 # 10:
                        Wenn frühere Jahre nachgeholt werden sollen, muss für diese Jahre eine korrigierte EÜR mit einer ergänzten Anlage AVEÜR eingereicht werden. Die Chancen, damit Erfolg zu haben, schätze ich persönlich als gering ein.
                        GuteFragen: Falls dieser Weg nicht zum Erfolg führt, gäbe es noch folgende Variante: Es ist nach meiner beruflichen Erinnerung nicht Pflicht, GwGs sofort abzuschreiben, hierin widerspreche ich dem Beitrag # 4. Man könnte sie über mehrere Jahre abschreiben und gem. nachstehendem Fachbeitrag die AfA nachholen. Frag mal deinen StB, was er davon als Alternative hält.

                        https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI6628510.html
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X