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Nicht übernommene Einträge aus Elster

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    Nicht übernommene Einträge aus Elster

    Ich habe bei einem Eink.Steuer-Bescheid ( Eingang 8.Dez.23 ) die Einspruchsfrist wegen längerer Erkrankung versäumt. Habe zu spät gesehen, das wichtige Abzugsbeträge nicht berücksichtig worden sind, obwohl ordnungsgemäß in Elster eingegeben. Habe nach der Feststellung das Fi-Amt angeschrieben , aber keine Antwort erhalten. Kann ich mich mal persönlich an das Fi-Amt melden wegen einer Berichtigung des Eink.Steuer-Bescheids ? Danke im voraus für Ihre Antwort. r

    #2
    ... die Einspruchsfrist wegen längerer Erkrankung versäumt
    Hast du denn Einspruch eingelegt und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ?

    Ob man Termine beim zuständigen Sachbearbeiter bekommt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe dem Finanzamt nur mitgeteilt, das wichtige Eingaben fehlen und gefragt ob eine Berichtigung noch möglich ist, habe keine Antwort vom Fi-Amt bekommen. Kann ich noch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen ( obwohl die Frist längst abgelaufen ist ) und wie muss ich das machen ? Wäre ein Besuch im Fi-Amt mit Kopien der Elster-Eingaben zu empfehlen ? Das Fi-Amt ist in Hannover-Land .

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        #4
        Das Ganze hat nur am Rande mit Elster zu tun. Es ist ein Unterschied , ob sich das FA verrechnet, d.h. es wurden in Summe 2000 Euro Werbungskosten erklärt, und das FA berücksichtigt kommentarlos nur 1000, oder das FA begründet die Kürzung und schreibt in die Begründung, dass nur 1000 anerkannt wurden, weil der Rest nicht nachvollziehbar war.

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          #5
          Hallo Rainer48

          1. Es ist für den "steuerlichen Nicht-Fachmann" egal, mit welchem "Betreff" man ein Anschreiben an das Finanzamt sendet - das Finanzamt hat den Zweck des Schreibens zu erforschen und das Schreiben dann so auszulegen, "wie es vom Steuerpflichtigen gemeint war" und auch zu beantworten!

          1.1. Das gilt nicht für Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Rechtsanwälte u.dergl. "vom Fach"!

          2. Die Finanzämter sind "katastrophal unterbesetzt", also kurzfristig kommt i.d.R. keine Antwort - insbesondere in "knackigen" Fällen, in denen das Finanzamt prüfen muss, ob es einen Fehler gemacht hat, wird's dauern!

          2.1. Unabhängig davon empfehle ich, beim Finanzamt nachzufragen (geht auch telefonisch),
          - ob Ihr Schreiben eingegangen ist,
          - wo es zur Zeit liegt und bearbeitet wird (Veranlagungsstelle oder schon Rechtsbehelfsstelle),
          - bis wann mit einer Antwort gerechnet werden kann.

          2.2. Bei diesem Anruf würde ich auch Ihre Absicht nochmals ausdrücklich erläutern:
          a) "Einspruch" mit "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"
          und gleichzeitig (!)
          b) "Antrag auf Änderung" !

          3. Sollten "unverständliche Rückfragen" des Finanzamtes kommen, oder sollte das Finanzamt eine Änderung des Einkommensteuerbescheides verweigern wollen - was vor einer endgültigen Ablehnung Ihres Änderungswunsches schriftlich angekündigt werden muss - empfehle ich, je nachdem, um wieviele Euros es sich dreht, Rat vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einzuholen!

          Steuerberatung findet hier nicht statt!

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