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Steuererklärung nach Heirat

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    Steuererklärung nach Heirat

    Hallo,
    ich habe im August 2023 geheiratet.
    Nun will ich meine Steuererklärung für 2023 machen.

    Kann ich und meine Frau wie gewohnt jewals von unsere Elster Profilen die Steuererklärungen seperat machen? Oder müssen wir diese jetzt zusammen machen in ein Profil?

    Ich würde gerne für 2023 die getrennt halten, da wir ähnlich viel Einkommen hatten. Eventuell dann wechseln, ist das möglich?
    Also was muss ich operativ jetzt tun?

    #2
    Entweder zwei einzelne Erklärungen abgeben, oder eine gemeinsame. Es gibt da ein jährlichesWahlrecht. In der Regel wird die Zusammenveranlagung günstiger sein.

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      #3
      In der Regel wird die Zusammenveranlagung günstiger sein.
      Die sollte man im Konto des Ehemanns erstellen, dann kann der nämlich seine Daten aus dem Vorjahr übernehmen.

      Bei der Zusammenveranlagung muss der Ehemann zuerst eingetragen werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        vielen Dank, muss ich ein Formular extra dafür beantragen/Ausfüllen, dass das FA weis das ich eine gemeinsame Steuererklärung abgebe oder jewals getrennt ?

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          #5
          ... muss ich ein Formular extra dafür beantragen/Ausfüllen
          Man trägt die persönlichen Daten auf Seite 2 des Hauptvordrucks ein und beantragt auf Seite 3 die Zusammenveranlagung.

          Die Seitenangaben gelten nur für Mein ELSTER, bei kommerziellen Steuerprogrammen sieht es etwas anders aus.

          Man sollte bei Mein ELSTER auch für die Ehefrau den Bescheinigungsabruf einrichten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Man ... beantragt auf Seite 3 die Zusammenveranlagung
            ... oder auch die Einzelveranlagung, wie hier offenbar gewünscht.

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              #7
              ... oder auch die Einzelveranlagung, wie hier offenbar gewünscht.
              Das kann ich der Fragestellung jetzt trotzdem nicht mit Gewissheit entnehmen.

              Ich würde gerne für 2023 die getrennt halten, da wir ähnlich viel Einkommen hatten. Eventuell dann wechseln, ist das möglich?
              Eine Zusammenveranlagung ist ja in diesen Fällen auch nicht nachteilig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das oder in meiner Antwort hat sicher seine Berechtigung. Die Steuererklärung separat machen ist jedenfalls für Ehepaare nur bei Einzelveranlagung möglich. Und der Hinweis auf ähnlich viel Einkommen würde ja gerade hier auch passen.

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