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eine einmal abgeschickte Umsatzsteuermeldung nochmals verwenden - also als Template?!

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    eine einmal abgeschickte Umsatzsteuermeldung nochmals verwenden - also als Template?!

    Hallo und guten Abend,

    kann ich denn eine einmal abgeschickte Umsatzsteuermeldung nochmals verwenden - also als Template sozusagen?!
    Die Frage ist - ob ich also eine ältere Meldung gewissermaßen aufrufen kann - und dann ein paar Dinge darin editiere.

    Geht das denn (irgendwie)!?

    Freue mich auf einen Tipp.
    VG

    #2
    Wenn die Daten unter Übermittelte Formulare über den Button rechts in eine neue Voranmeldung übernommen werden können,

    kannst du eine berichtigte Voranmeldung übermitteln. Dass es sich um eine Berichtigung handelt, muss angekreuzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      hi Charlie,
      vielen Dank für deine ganz schnelle Rückmeldung. Die 'Frage geht in die Richtung, dass ich ggf. einfach die Daten aus einem früheren Jahr (21) für ein späteres Jahr (sagen wir 22.) verwenden kann. Also wenigstens das Template - das Muster.

      Freue mich von Dir wieder zu hören.

      vg Apollo

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        #4
        Die 'Frage geht in die Richtung, dass ich ggf. einfach die Daten aus einem früheren Jahr (21) für ein späteres Jahr (sagen wir 22.) verwenden kann
        Ob das bei der Umsatzsteuer so funktioniert, kann ich dir leider nicht sagen, da ich in den letzten Jahre keine Umsatzsteuererklärungen

        erstellt habe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          hi - danke nochmals Charlie an dich.
          Hab das Problem gelöst
          Euer Forum - einfach super!
          Macht weiter so.

          vg Apollo

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            #6
            Vollkommen unklar, mit welcher Anwendung Du arbeitest, und ob es um die Voranmeldung oder die Jahreserklärung geht.

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