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Abfindung mit Fünftelregelung - Welche Zeilen sind relevant?

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    Abfindung mit Fünftelregelung - Welche Zeilen sind relevant?

    Hallo zusammen,

    im Januar 2023 erhielt ich eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro, nachdem mein Arbeitsverhältnis bereits im Jahr 2022 endete. Für das Jahr 2023 habe ich lediglich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, die ausschließlich die Abfindung betrifft. Mein Arbeitgeber hat die 10.000 Euro Abfindung sowohl in Zeile 3 als auch in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

    Ich frage mich, ob diese Eintragungen korrekt sind und ob die Fünftelregelung angewendet wurde.

    Nach der Eintragung der Abfindung muss ich nun fast 1.000 Euro nachzahlen (ich benutze Smartsteuer, den Online-Steuererklärungsdienst). Dabei war ich im Jahr 2023 sieben Monate arbeitslos und habe Arbeitslosengeld I erhalten. Ich habe nur fünf Monate im Jahr 2023 Vollzeit gearbeitet.

    Es schockiert mich sehr, dass ich noch nie Steuern nachzahlen musste und keine Erfahrung mit Abfindungen und Arbeitslosigkeit hatte. Es ergibt keinen Sinn, dass ich so viele Steuern nachzahlen muss, obwohl ich nur fünf Monate im Jahr 2023 gearbeitet habe.

    Ich habe zwar einige Informationen gelesen, aber ich habe immer noch nicht alles vollständig verstanden. Deshalb stelle ich jetzt diese Frage in der Hoffnung, dass jemand meine Frage beantworten kann.

    Ich bin in der Steuerklasse I.

    vielen Dank!

    #2
    Das kann man so jetzt nicht sagen, ob das richtig oder falsch ist. Zwar hast du nur 5 Monate gearbeitet, aber auch ALG I bezogen (Progressionsvorbehalt). Wieviel Steuer vom AbfindungsAG einbehalten wurde, ist erstmal nicht so wichtig, da sich das alles jetzt bei der Steuererklärung ausgleicht. Ob die Fünftelregel angewandt wurde, siehst du bei der Steuerberechnung versteuert nach § 34 Abs. 1 10.000 Euro. Insgesamt kann es durchaus zu einer Nachzahlung kommen, kommt wie gesagt auf die Begleitumstände an.

    Kommentar


      #3
      Kloebi

      Vielen Dank für deine Antwort! Ich bin mir sicher, dass ich die Fünftelregelung anwenden kann, bin jedoch unsicher, ob mein Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend eingetragen hat.

      Ich überlege, ob ich die Angaben selbst über Smartsteuer genau so eintragen sollte, wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, oder ob es besser wäre, mich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Oder spielt es letztendlich keine große Rolle? (Ich wurde ständig darauf hingewiesen, dass es sich bei einer normalen Anstellung oft nicht lohnt, einen Steuerberater zu konsultieren.)

      Kommentar


        #4
        Dein Arbeitgeber hat zwar die Fünftelregelung beim Lohnsteuereinbehalt nicht angewendet, aber durch den Eintrag unter Nummer 19

        der Lohnsteuerbescheinigung kenntlich gemacht, dass es sich um eine Abfindung handelt, das passt schon. Das musst du eben in

        deiner Steuer-App ebenfalls so erfassen, dann siehst du ja, ob die 10.000 € unter zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG erscheinen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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