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Tilgungszuschuss versteuern als Privatperson

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    Tilgungszuschuss versteuern als Privatperson

    Hallo zusammen,

    Sind Zuschüsse für Schaffung von bezahlbaren Wohnraum immer zu versteuern?
    Wieso ist das bei einer Privatperson noch direkt im selben Jahr fällig, während eine GmbH, es auf 30 Jahre aufteilen darf?
    Verstößt es nicht gegen das Gleich Behandlungsgesetz?

    Oder habe ich mich noch nicht Ausführlich informiert und es ist doch möglich, dies ebenfalls auf 30 Jahre zu teilen ?

    Liebe Grüße. George

    #2
    Ich sehe keinen Zusammenhang mit Elster. Zur steuerrechtlichen Problematik solltest du mit deinem steuerlichen Berater sprechen, die rechtliche Problematik der angeblichen Ungleichbehandlung mit einem Anwalt. Das AGG erscheint mir jedenfalls offensichtlich nicht anwendbar.

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      #3
      Danke für deine schnelle Antwort.
      Siehst du denn zur ersten Frage irgendeine Möglichkeit? gibt es Anträge die man stellen könnte?

      Vermutlich werde ich einfach am Montag beim FA anrufen.

      Die Website des FA hatte mich halt zu ELSTER gebracht ^^ Also für fragen... deswegen dachte ich, ich probiere es mal hier.

      Nochmals Danke schön und einen schönen Sonntag.

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