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Nachzahlung bei Abfindung + Arbeitgeberwechsel

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    Nachzahlung bei Abfindung + Arbeitgeberwechsel

    Hallo zusammen,

    in 2023 habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und dabei auch eine Abfindung erhalten.
    In Elster wird mir für die Steuer jedoch eine Nachzahlung von ca. 1000 Euro in Aussicht gestellt.

    Ist das möglich? Ich habe schon andere Beiträge angeschaut, aber so wirklich schlau wurde ich daraus nicht. Anlage Vorsorgeaufwand ist aber ausgefüllt, und es ist auch nicht minus 1000 Euro Nachzahlung.

    Die Höhe der entrichteten Lohnsteuer für Lohn 1, Abfindung und Lohn 2 sehen für mich einzeln ok aus. Kann es sein, dass der neue Arbeitgeber aber nicht mit dieser Abfindung gerechnet hat und dann mit der Steuerprogression diese 1000 Euro entstehen? Dass es aber so viel ist... Alles Steuerklasse 1.

    AG 1 Jan-Jul: ~38.000€ brutto, ~6.800€ Lohnsteuer
    AG 1 Abfindung Jul: ~36.000€ brutto, ~13.450€ Lohnsteuer, ~740€ Soli (10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen)
    AG 2 Jul-Dez: ~26.750€ brutto, ~4800€ Lohnsteuer (Lohnsteuerbescheinigung mit Großbuchstabe S)

    Ich kann gerne weitere Daten liefern, falls die weiterhelfen würden.
    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von alkalimetall; 24.03.2024, 15:21.

    #2
    Kann es sein, dass der neue Arbeitgeber aber nicht mit dieser Abfindung gerechnet hat und dann mit der Steuerprogression diese 1000 Euro entstehen?
    Natürlich kann es bei so einer Abfindung zu einer Nachzahlung von 1.000 € kommen. Wenn in der ausführlichen Steuerberechnung

    die Abfindung in einer eigenen Zeile mit der Beschriftung zu versteuern nach § 34 Abs. 1 erscheint, dann hast du alles richtig eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine Antwort! Zumindest im Elster-Steuerberechnungs-PDF steht das so drin. Passt dann also wohl.

      Kommentar


        #4
        Passt dann also wohl.
        So sieht es aus. Ab 2025 dürfen die Arbeitgeber solche Abfindungen nicht mehr ermäßigt besteuern, dann wird die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 erst

        im Rahmen der Einkommensteuerklärung gewährt. Dadurch sollen Nachzahlungen künftig vermieden werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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