Zur Abgabe 23 verpflichtet bei Bonuszahlung aus 22 vom alten Arbeitgeber?

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  • Kathi2
    Neuer Benutzer
    • 10.05.2018
    • 2

    #1

    Zur Abgabe 23 verpflichtet bei Bonuszahlung aus 22 vom alten Arbeitgeber?

    Hallo,

    ich bin und war auch in 2023 normal angestellt als Arbeitnehmer in Steuerklasse 1. Im März 2023 habe ich eine Bonuszahlung von einem alten Arbeitgeber erhalten bei dem ich seit 30.11.2022 nicht mehr angestellt war für das Jahr 2022 Natürlich in Steuerklasse 6. Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung 2023 verpflichtet? Ich würde sie ungern abgeben da das Programm eine fette Nachzahlung berechnet.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Natürlich in Steuerklasse 6. Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung 2023 verpflichtet?
    Aber sicher ! https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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