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Werkzeug bei Vermietung & Verpachtung

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    Werkzeug bei Vermietung & Verpachtung

    Hallo zusammen,

    leider habe ich dazu keine konkrete Aussage gefunden.

    Ich saniere oft meine Immobilien (ca. 22 WE).
    Daher benötige ich auch Werkzeug für die Sanierungen.
    Das angeschaffte Werkzeug (unter 410 Euro netto) möchte ich nun als Werbungskosten absetzen.

    Das Werkzeug kann und möchte ich keiner konkreten Immobilie zuweisen. Ich möchte es auch nicht als Erhaltungsaufwendung angeben, um die 15% der ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes nicht zu erreichen.
    In diesem Sinne sehe ich auch nicht, dass die Kosten für das Werkzeug direkte Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen sind.
    Das Werkzeug hält wahrscheinlich 10 Jahre und wird noch so einige Sanierungen überleben.
    Das ist einfach unlogisch die Kosten dafür der ersten Immobilie zuzurechnen.

    Kann man die Kosten dafür gesondert als sonstige Werbungskosten angeben?

    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!

    Liebe Grüße



    #2
    Wenn du es nicht der ersten Immobilie zurechnen willst, dann teile es doch auf WE 2-22 auf. Den Hammer für die 2, den Schraubenzieher für die 3...

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wenn du es nicht der ersten Immobilie zurechnen willst, dann teile es doch auf WE 2-22 auf. Den Hammer für die 2, den Schraubenzieher für die 3...
      Das wäre eindeutig falsch. Wenn ich nur ein Eigenheim mit Einliegerwohnung habe, dann werden alle Werkzeuge im Verhältnis der Wohnfläche aufgeteilt. Aber, weil ich zusätzlich noch ETW habe, erstelle ich mir eine Exelliste über die ich die Kosten im Verhältnis der Wohnflächen aufteile. Und für den Rasenmäher, der nur für mein Eigenheim genutzt wird, setze ich die jährlichen Kosten (Wartung, Sprit usw.) ausschließlich beim Eigenheim ab. Hierbei habe ich dann immer ein schlechtes Gewissen, weil ich den Rasen ausschließlich selbst nutze.

      Da Paul vermutlich "nur" eine Immo mit 22 WE hat, nützt ihm die Aufteilung nach WE bezüglich der 15-%-Grenze recht wenig.
      Zuletzt geändert von Trekker; 27.03.2024, 13:19.

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