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Frage zur zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

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    Frage zur zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

    Hallo ihr Lieben

    Ich mache mich gerade Kleingewerblich selbständig und hänge bei Punkt 14 Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlung fest.
    Ich muss meinen Ehegatten mit angeben. Soweit klar.
    Hier haben wir aber nun einen -ich nenne es mal - Sonderfall, bei dem ich bisher keinerlei Infos gefunden habe und leider bekomme ich seit einer Woche keinen Steuerberater ans Telefon.

    Folgendes :
    Mein Mann ist bis einschließlich 31.3 noch im Angestelltenverhältnis. Ab dem 01.04 ist er über die Arge als Student gelistet und bezieht Arbeitslosengeld (Dieses gebe ich unter Sonstigen Einkünften an?)
    Soweit so gut. Nun bekommt er aber eine Abfindung seitens seines Arbeitgebers. Muss ich diese in seinen Einkünften berücksichtigen? Und muss diese Netto oder Brutto angegeben werden?

    Ich hoffe, ihr könnt mir schnellstmöglich eine Auskunft geben.

    Vielen Dank im Voraus !

    #2
    ALG I sind keine sonstigen Einkünfte. Abfindung brutto angeben, ansonsten schildern wie beschrieben.

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      #3
      Aber ALG 1 sind doch keine steuerpflichtigen Einkünfte?

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        #4
        genau, hatte ich geschrieben

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          #5
          Danke dir vielmals


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