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Stuerliche Behandlung PV Anlage 2023

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    Stuerliche Behandlung PV Anlage 2023


    Hallo,

    Da aus den Schreiben bzgl. unten afgeführtem
    Problem nicht in den Schreiben vom BfM nichts hervorgeht, hier nun meine Frage(n):

    Meine PV Anlage wurde im Januar 2023 in Betrieb genommen. Bei der Rechnung war keine MwSt. aufgeführt.
    Soweit mir vom Installateur mitgeteilt wurde ist die Anlage komplett steuerfrei.
    Aus diesem Grunde habe ich sie auch nicht beim Finanzant angemeldet.
    Nun erhielt ich vom Netzbetreiber die Erstattung für die Einspeisung ins Netzt inkl. MwSt.
    Muß ich nun in der Steuererklärung diesbezüglich was eintragen ?
    Im Internet lese ich daß die PV Anlage auch wenn 2023 in Betrieb genommen, beim Finanzamt angemeldet werden muß. Anderswo steht daß sie nicht angemeldet werden muß.

    Was soll ich nun machen ?

    Dann finde ich auf manchen Seiten daß die Einspeisvetgütung in der Steuererklärung angegeben werden muß, auf anderen Seiten daß man das nicht muß da 2023 in Betrieb genommen.

    Kann mir jemand hier weiterhelfen ?

    Gruß Hondo





    #2
    Nun erhielt ich vom Netzbetreiber die Erstattung für die Einspeisung ins Netzt inkl. MwSt.
    Das ist schlecht und macht Arbeit. Dem Netzbetreiber hätte mitgeteilt werden müssen, dass du die Kleinunternehmerregelung

    nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und was muß ich jetzt unternehmen ?

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        #4
        Und was muß ich jetzt unternehmen ?
        Dem Netzbetreiber mitteilen, dass du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst und um

        eine Korrektur der Gutschrift bitten und anschließend die erhaltene Umsatzsteuer zurücküberweisen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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