Hallo,
Da aus den Schreiben bzgl. unten afgeführtem
Problem nicht in den Schreiben vom BfM nichts hervorgeht, hier nun meine Frage(n):
Meine PV Anlage wurde im Januar 2023 in Betrieb genommen. Bei der Rechnung war keine MwSt. aufgeführt.
Soweit mir vom Installateur mitgeteilt wurde ist die Anlage komplett steuerfrei.
Aus diesem Grunde habe ich sie auch nicht beim Finanzant angemeldet.
Nun erhielt ich vom Netzbetreiber die Erstattung für die Einspeisung ins Netzt inkl. MwSt.
Muß ich nun in der Steuererklärung diesbezüglich was eintragen ?
Im Internet lese ich daß die PV Anlage auch wenn 2023 in Betrieb genommen, beim Finanzamt angemeldet werden muß. Anderswo steht daß sie nicht angemeldet werden muß.
Was soll ich nun machen ?
Dann finde ich auf manchen Seiten daß die Einspeisvetgütung in der Steuererklärung angegeben werden muß, auf anderen Seiten daß man das nicht muß da 2023 in Betrieb genommen.
Kann mir jemand hier weiterhelfen ?
Gruß Hondo
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