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Mal so gefragt: EU-Rentner und Steuernachzahlungen Jährlich??

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    Mal so gefragt: EU-Rentner und Steuernachzahlungen Jährlich??

    Hallo,
    wenn man, "voll EU-Rente" bezieht, ist es da möglich und richtig, das das Finanzamt auf die Rente eine Steuernachzahlung von mehreren 100€, fordern kann?

    Kein Erwerb nebenher!! Nur Rente beziehender. kein weiteres Einkommen .

    Danke
    Gruß
    gs99

    #2
    Zitat von gs99 Beitrag anzeigen
    wenn man, "voll EU-Rente" bezieht, ist es da möglich und richtig, das das Finanzamt auf die Rente eine Steuernachzahlung von mehreren 100€, fordern kann?
    Was heißt Nachzahlung, wurden denn Vorauszahlungen geleistet?

    Ansonsten sind EU-Renten wie Altersrenten teilweise steuerpflichtig, da kann es dann je nach Höhe natürlich sein, dass Steuern festgesetzt werden.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen

      Was heißt Nachzahlung, wurden denn Vorauszahlungen geleistet?

      Ansonsten sind EU-Renten wie Altersrenten teilweise steuerpflichtig, da kann es dann je nach Höhe natürlich sein, dass Steuern festgesetzt werden.
      aber schon Steuern Festgesetzt, ab welchem jahrgangsbrutto? auch unter 25000€ oder ab wann?

      Kommentar


        #4
        Hallo gs99,
        gib doch mal deine persönlichen Daten in ein Steuerprogramm deiner Wahl ein und du bekommst ein Ergebnis.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          auch unter 25000€ oder ab wann?
          Wenn du alleinstehend bist, fallen da ziemlich sicher Steuern an. Wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, ist das so.

          Bei Leibrenten bleibt zwar noch ein vom Rentenbeginn abhängiger Anteil steuerfrei, aber der größte Teil ist steuerpflichtig, alle Rentenerhöhungen sowieso.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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