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bereits vom Arbeitgeber etc.elekronisch übertragene Daten

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    bereits vom Arbeitgeber etc.elekronisch übertragene Daten

    ich habe einige Daten, die bereits elektronisch an das FA übertagen wurden. Wenn ich diese Felder frei lasse, bekomme ich keine Steuerschätzung und es erscheint auch ein Hinweis bei Eingabe von Werbungskosten . Wie kann ich dann nach erhalt der Steuerbescheinigung feststellen, ob alles korrekt erfasst wurde ?

    #2
    Wenn ich diese Felder frei lasse, bekomme ich keine Steuerschätzung
    Wenn du die Erklärung in Mein ELSTER oder mit einem Steuerprogramm erstellst, sind alle Einkünfte und Vorsorgeaufwendungen zu erfassen.

    Man lässt da nichts weg ! Ich würde den Bescheinigungsabruf (VaSt) nutzen. Nur mit allen Daten erhält man eine zutreffende Vorausberechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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