Hallo Zusammen
kann mir jemand helfen:
Ich arbeite seit 1998 in der Schweiz und war bis 2022 als Grenzgänger tätig. Seit 2022 wohne ich jedoch in der Schweiz und bin dort mit meiner Lebenspartnerin in Basel-Land zusammengezogen und bezahle auch dort meine Steuern.
Während meiner Tätigkeit als Grenzgänger wurde mein Überobligatorium in Deutschland zu meinem Einkommen angerechnet und versteuert. Dadurch war meine Steuerlast immer höher, obwohl wir nicht auf die Pensionskasse zugreifen konnten. Wenn ich weiterhin über mein Rentenalter hinaus in der Schweiz wohnen bleibe, gehe ich davon aus, dass der gesamte Betrag, der sich in meiner Pensionskasse befindet, zur Versteuerung herangezogen wird, obwohl ich bereits Steuern auf das Überobligatorium bezahlt habe.
Ich gehe davon aus, dass auch der schweizer Staat diesen Steuerzahlungen keine Achtung schenkt.
Meine Frage lautet:
kann mir jemand helfen:
Ich arbeite seit 1998 in der Schweiz und war bis 2022 als Grenzgänger tätig. Seit 2022 wohne ich jedoch in der Schweiz und bin dort mit meiner Lebenspartnerin in Basel-Land zusammengezogen und bezahle auch dort meine Steuern.
Während meiner Tätigkeit als Grenzgänger wurde mein Überobligatorium in Deutschland zu meinem Einkommen angerechnet und versteuert. Dadurch war meine Steuerlast immer höher, obwohl wir nicht auf die Pensionskasse zugreifen konnten. Wenn ich weiterhin über mein Rentenalter hinaus in der Schweiz wohnen bleibe, gehe ich davon aus, dass der gesamte Betrag, der sich in meiner Pensionskasse befindet, zur Versteuerung herangezogen wird, obwohl ich bereits Steuern auf das Überobligatorium bezahlt habe.
Ich gehe davon aus, dass auch der schweizer Staat diesen Steuerzahlungen keine Achtung schenkt.
Meine Frage lautet:
- Wenn ich im Alter von 65 Jahren oder auch früher nach Deutschland zurückkehren würde, wird mir dann das Überobligatorium (für den Zeitraum von 1998 bis 2022) bis zum Zeitpunkt meines Wegzugs wieder angerechnet? Muss ich etwas Besonderes in meiner deutschen Steuererklärung für das Jahr 2022 beachten oder Unterlagen einfordern bzw. wie müsste ich so etwas festhalten?
- Ich selbst bin immer noch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, da ich das Haus, in dem ich seit 2010 wohne, vermietet habe, und ich muss jedes Jahr auch eine Steuererklärung in Deutschland einreichen.
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