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Grenzgänger - Überobligatorium im Rentenalter bei Rückkehr von der Schweiz

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    Grenzgänger - Überobligatorium im Rentenalter bei Rückkehr von der Schweiz

    Hallo Zusammen

    kann mir jemand helfen:

    Ich arbeite seit 1998 in der Schweiz und war bis 2022 als Grenzgänger tätig. Seit 2022 wohne ich jedoch in der Schweiz und bin dort mit meiner Lebenspartnerin in Basel-Land zusammengezogen und bezahle auch dort meine Steuern.
    Während meiner Tätigkeit als Grenzgänger wurde mein Überobligatorium in Deutschland zu meinem Einkommen angerechnet und versteuert. Dadurch war meine Steuerlast immer höher, obwohl wir nicht auf die Pensionskasse zugreifen konnten. Wenn ich weiterhin über mein Rentenalter hinaus in der Schweiz wohnen bleibe, gehe ich davon aus, dass der gesamte Betrag, der sich in meiner Pensionskasse befindet, zur Versteuerung herangezogen wird, obwohl ich bereits Steuern auf das Überobligatorium bezahlt habe.

    Ich gehe davon aus, dass auch der schweizer Staat diesen Steuerzahlungen keine Achtung schenkt.

    Meine Frage lautet:
    • Wenn ich im Alter von 65 Jahren oder auch früher nach Deutschland zurückkehren würde, wird mir dann das Überobligatorium (für den Zeitraum von 1998 bis 2022) bis zum Zeitpunkt meines Wegzugs wieder angerechnet? Muss ich etwas Besonderes in meiner deutschen Steuererklärung für das Jahr 2022 beachten oder Unterlagen einfordern bzw. wie müsste ich so etwas festhalten?
    • Ich selbst bin immer noch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, da ich das Haus, in dem ich seit 2010 wohne, vermietet habe, und ich muss jedes Jahr auch eine Steuererklärung in Deutschland einreichen.
    Hat jemand damit Erfahrung?

    #2
    Das sind eindeutig Fragen an den Steuerberater und zwar an einen, der sich mit der Besteuerung von Alterseinkünften in und aus der Schweiz gut auskennt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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