Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR Fahrtkostenabrechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR Fahrtkostenabrechnung

    Hallo zusammen

    ich wünsche euch noch einen schönen Ostermontag.

    Meine Lohnsteuer für 2023 wollte ich fertig machen. Ich habe ein Nebengewerbe und habe einige kleine Rechnungen dazu schreiben können. Nun weiß ich aber nicht, ob und wie ich Fahrtkosten zum Kunden hin und zurück in Elster eintragen kann. Teilweise war eine Strecke bis zu 50 KM von meinem Heimatort zurückzulegen.

    Wie kann ich die Kilometer zum Kunden in Elster eintragen? Kann ich HIN- und RÜCKFAHRT zusammen eintragen oder bekommt man dann nur eine Strecke angerechnet?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Heval

    #2
    Wenn Du mit dem eigenen PKW gefahren bist kannst Du 0,30 € pro gefahrenen km ansetzen und in Zeile 68 "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge" eintragen. Achtung: Ein Betrag in gleicher Höhe muss in Zeile 107 "Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" eingetragen werden.

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen Telepeter

      besten Dank. Ja es war mit einem Privat PKW. Können dann Hin- und Rückfahrt eingetragen werden oder gelten nur die KM für eine Strecke??

      Welche Werte können noch in der Zeile 107 eingetragen werden??

      Ausser die KM Pauschale?

      Kommentar


        #4
        Die km-Pauschale von 0,30 € gilt pro gefahrenen km.
        Sonst kommt in dieses Feld nichts.

        Falls länger dauernde betriebliche Reisen vorgenommen wurden kämen evtl. Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand in Betracht.

        Die gehören in Zeile 62 "Verpflegungsmehraufwendungen"

        Kommentar


          #5
          Perfekt,


          vielen Dank. Das habe ich vorher nicht gewusst.

          Bei weiteren Fragen werde ich das Forum sehr gerne erneut in Anspruch nehmen.

          Kann man für dieses Forum auch spenden?? Z. B. Serverkosten usw...??

          Kommentar


            #6
            Das Forum wird zwar von offizieller Seite zur Verfügung gestellt. Aber die Antworter haben damit nichts zu tun und beteiligen sich da auf eigene Initiative.

            Es handelt sich auch nicht um ein Steuerberatungsforum. Denn Deine Fragen hatten jetzt mit Elster nichts zu tun.

            Außerdem, es brennt mir einfach auf den Nägeln, Du machst ja nicht 'Deine Lohnsteuer', sondern Du machst Deine Einkommensteuererklärung. Im Gewerbe bekommst Du ja nichtmal Lohn.

            Kommentar

            Lädt...
            X