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    Nachfrage - Einzelregistrierung erforderlich ?

    Hallo zusammen,
    ich lebe mit meiner nicht eingetragenen Lebenspartnerin seit mehren Jahren zusammen und wir sind beide berufstätig. Da wir nicht als Lebenspartnerschaft eingetragen sind, muss jeder für sich, bei Elster den Registrierungsprozess angehen und aktivieren, und jeder für sich muss dann auch die entsprechende Einkommensteuererklärung abgeben.

    1. Da ist soweit richtig oder?

    2. Ausgaben für haushaltnahe Dienstleistungen könnten wir jeweils zur Hälfte bei der jeweiligen Steuererklärung aufteilen, so war es jedenfalls bisher immer möglich.

    Danke für Bestätigung bzw. anderweitige Aufklärung.

    Gruß Oliver

    #2
    1. Da ist soweit richtig oder?
    Theoretisch könnten beide Erklärungen über nur ein Konto abgewickelt werden, aber es ist durchaus sinnvoll,, wenn sich jeder selbst registriert.

    2. Ausgaben für haushaltnahe Dienstleistungen könnten wir jeweils zur Hälfte bei der jeweiligen Steuererklärung aufteilen, so war es jedenfalls bisher immer möglich
    So könnt ihr das machen, wobei die hälftige Aufteilung genaugenommen die Höchstbeträge meint.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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