Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gesondert übermittelte Unterlagen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gesondert übermittelte Unterlagen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für Kleinunternehmerinnen: Wie übermittelt man die "gesondert übermittelten Unterlagen", wie Vollmachten, SEPA, etc.? Soll ich die in den Anhang des Fragebogens packen, oder auf eine andere Weise übermitteln?

    Vielen Dank

    #2
    Soll ich die in den Anhang des Fragebogens packen, oder auf eine andere Weise übermitteln?
    Wenn man inzwischen Anhänge hochladen kann, würde ich es dort machen. Ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt man sinnvollerweise erst,

    sobald eine Steuernummer vergeben wurde. Mit dem Sonstigen Schreiben oder der Belegnachreichung kann man erst arbeiten,

    nachdem man eine Steuernummer hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wenn man von früheren Steuererklärungen her schon eine Steuernummer hat, dann kann man die allerdings hier verwenden. Auch wenn sich die Steuernummer nach Bearbeitung des Fragebogens ändern wird - das Finanzamt kann damit umgehen.

      Kommentar

      Lädt...
      X