Gesondert übermittelte Unterlagen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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  • Saurier123
    Neuer Benutzer
    • 03.04.2024
    • 1

    #1

    Gesondert übermittelte Unterlagen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für Kleinunternehmerinnen: Wie übermittelt man die "gesondert übermittelten Unterlagen", wie Vollmachten, SEPA, etc.? Soll ich die in den Anhang des Fragebogens packen, oder auf eine andere Weise übermitteln?

    Vielen Dank
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45961

    #2
    Soll ich die in den Anhang des Fragebogens packen, oder auf eine andere Weise übermitteln?
    Wenn man inzwischen Anhänge hochladen kann, würde ich es dort machen. Ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt man sinnvollerweise erst,

    sobald eine Steuernummer vergeben wurde. Mit dem Sonstigen Schreiben oder der Belegnachreichung kann man erst arbeiten,

    nachdem man eine Steuernummer hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Wenn man von früheren Steuererklärungen her schon eine Steuernummer hat, dann kann man die allerdings hier verwenden. Auch wenn sich die Steuernummer nach Bearbeitung des Fragebogens ändern wird - das Finanzamt kann damit umgehen.

      Kommentar

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