Guten Tag,
wie ist der folgende Fall steuerrechtlich zu behandeln:
Herr K. hat ein Jahreseinkommen von 28.800 € durch Pensionsbezüge. Seine Ehefrau Frau K. erhält eine gesetzliche Rente mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 4.200 €. Das Ehepaar wird in der Einkommenssteuerklärung zusammenveranlagt.
Im November 2009 verstirbt Herr K.
Sein Sohn ist im Testament als Alleinerbe eingesetzt, folglich hat er für seinen verstorbenen Vater die Einkommenssteuererklärung 2009 vorzunehmen. Er übergibt den Vorgang und die Unterlagen des Verstorbenen einem Steuerberater.
Das Sterbegeld in Höhe von 4.800 € aus der Beamtenversorgungskasse wird zunächst auf das Girokonto des Verstorbenen eingezahlt und fällt dem Sohn zu. Da es jedoch rechtmäßig Frau K. als Witwe zusteht, wird ihr der Betrag im Dezember 2009 vom Alleinerbe überwiesen. Gleichzeitig erhält sie die erste Witwenpension in Höhe von 1.600 €.
Muss Frau K. für 2009 eine getrennt veranlagte Einkommenssteuererklärung abgeben?
Mein Lösungsansatz:
Bei einer getrennten Veranlagung dürfte dann der Grundfreibetrag für Ledige (2009 = 7.834 €) in Abzug gebracht werden. Wenn das Sterbegeld steuerfrei ist,
hätte Frau K. 2009 ein Jahreseinkommen von 5.800 € und müsste keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Wenn das Sterbegeld jedoch steuerpflichtig im Sinne eines Einkommens (sonstiger Bezug) ist, sollte es auf der abschließenden Pensionsabrechnung des Verstorbenen eingetragen sein, womit es über dessen Einkommenssteuererklärung versteuert wird. Für Frau K. ändert sich damit nichts. Sie muss weiterhin keine 2009 keine Einkommenssteuererklärung einreichen.
Vielen Dank für die Hilfe!
wie ist der folgende Fall steuerrechtlich zu behandeln:
Herr K. hat ein Jahreseinkommen von 28.800 € durch Pensionsbezüge. Seine Ehefrau Frau K. erhält eine gesetzliche Rente mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 4.200 €. Das Ehepaar wird in der Einkommenssteuerklärung zusammenveranlagt.
Im November 2009 verstirbt Herr K.
Sein Sohn ist im Testament als Alleinerbe eingesetzt, folglich hat er für seinen verstorbenen Vater die Einkommenssteuererklärung 2009 vorzunehmen. Er übergibt den Vorgang und die Unterlagen des Verstorbenen einem Steuerberater.
Das Sterbegeld in Höhe von 4.800 € aus der Beamtenversorgungskasse wird zunächst auf das Girokonto des Verstorbenen eingezahlt und fällt dem Sohn zu. Da es jedoch rechtmäßig Frau K. als Witwe zusteht, wird ihr der Betrag im Dezember 2009 vom Alleinerbe überwiesen. Gleichzeitig erhält sie die erste Witwenpension in Höhe von 1.600 €.
Muss Frau K. für 2009 eine getrennt veranlagte Einkommenssteuererklärung abgeben?
Mein Lösungsansatz:
Bei einer getrennten Veranlagung dürfte dann der Grundfreibetrag für Ledige (2009 = 7.834 €) in Abzug gebracht werden. Wenn das Sterbegeld steuerfrei ist,
hätte Frau K. 2009 ein Jahreseinkommen von 5.800 € und müsste keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Wenn das Sterbegeld jedoch steuerpflichtig im Sinne eines Einkommens (sonstiger Bezug) ist, sollte es auf der abschließenden Pensionsabrechnung des Verstorbenen eingetragen sein, womit es über dessen Einkommenssteuererklärung versteuert wird. Für Frau K. ändert sich damit nichts. Sie muss weiterhin keine 2009 keine Einkommenssteuererklärung einreichen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Kommentar