Gewinneinkünfte aus Einmalzahlungen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Bonanza
    Neuer Benutzer
    • 04.04.2024
    • 3

    #1

    Gewinneinkünfte aus Einmalzahlungen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und muss zum ersten Mal meine Steuererklärung machen.

    Ich habe im vergangenen Jahr Zahlungen für die Hilfe bei einer Veranstaltung und Entgeld für Übersetzungsleistungen bei einem Verlag neben meiner Hauptbeschäftigung erhalten.
    Wo muss ich diese zu versteuernden Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Laut meinem Verständnis bin ich weder Selbstständiger (Anlage S) noch Gewerbetreibender (Anlage G).

    Ich konnte kurz mit dem Steuerberater meines Vaters sprechen. Dieser meinte ich solle Anlage G ausfüllen.
    Ich finde in der Anlage allerdings leider keine Zeile die treffend zu sein scheint.

    Vielen Dank vorab für die Hilfe


  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45962

    #2
    Um welche Größenordnung (Euro) geht es denn bei diesen einmaligen Tätigkeiten ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Bonanza
      Neuer Benutzer
      • 04.04.2024
      • 3

      #3
      700 € insgesamt

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Dann würde ich das in die Anlage SO, Leistungen rein nehmen.

        Kommentar

        • Bonanza
          Neuer Benutzer
          • 04.04.2024
          • 3

          #5
          Vielen Dank für die Hilfe

          Kommentar

          Lädt...