Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler nach Ausfüllen der Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fehler nach Ausfüllen der Anlage KAP

    Liebe Community,

    ich habe letztes Jahr Einkünften aus Aktiendividenden und Zinsen vom Tagesgeldkonto erhalten. Insgesamt waren es etwa 1300 Euro. Ich habe einen Sparerpauschbetrag über 1000 € eingereicht, die restlichen 300 Euro wurden direkt vom Broker versteuert und die Steuer wurde automatisch abgeführt.
    Die 1300 € habe ich in Zeile 7 eingetragen.
    In der Jahressteuerbescheinigung des Brokers steht nun bei "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer Pauschbetrages" die Zeile 16 ODER 17. Für mich macht die Zeile 16 mehr Sinn, habe dort also 1000 € eingetragen. Wenn ich nun auf PRÜFEN klicke, erscheint die folgende Fehlermeldung:
    Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

    Was genau möchte dieses Programm nun von mir? Ich habe alle Angaben genau so getätigt, wie es in der Jahressteuerbescheinigung des Brokers stand. Ich lese hier indirekt raus, dass ich diese Werte nicht angeben muss und er deshalb Theater macht? Soll ich hier nur Werte eingeben, die bisher nicht versteuert wurden (was bei mir nicht zutreffen würde)? Soll ich einen Haken bei Günstigerprüfung machen?

    Würde mich über jede Hilfe freuen, danke!

    #2
    Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet eine Anlage KAP abzugeben, da die Abgeltungssteuer das ja schon abgegolten hat - von ein paar Ausnahmen einmal abgesehen. Wenn Du es doch machst, musst Du auch den entsprechenden Antrag stellen, weil sich daraus u.a. ergibt, ob Du jetzt alle Kapitalerträge erklärt hast oder nur die, für die etwas korrigiert werden soll.

    Also aus welchen Gründen gibst Du die Anlage KAP ab ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Grundsätzlich bist Du nicht verpflichtet eine Anlage KAP abzugeben, da die Abgeltungssteuer das ja schon abgegolten hat - von ein paar Ausnahmen einmal abgesehen. Wenn Du es doch machst, musst Du auch den entsprechenden Antrag stellen, weil sich daraus u.a. ergibt, ob Du jetzt alle Kapitalerträge erklärt hast oder nur die, für die etwas korrigiert werden soll.

      Also aus welchen Gründen gibst Du die Anlage KAP ab ?
      Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ich habe die Anlage KAP mehr oder weniger aus Unsicherheit ausgefüllt. Ich habe beispielsweise in Zeile 41 (Summer der anrechenbaren, noch nicht angerechneten ausländischen Steuer) auch einen Wert stehen und dachte mir daher, dass ich vielleicht etwas zurückbekomme?

      Kommentar


        #4
        Setz das Kreuzchen bei Antrag auf Günstigerprüfung.

        Die Aussführung von Picard777 sind zwar richtig aber nicht zielführend.

        Mit dem Ausfüllen der Anlage KAP - Antrag auf Günstigerprüfung kannst du nichts verkehrt machen und musst auch keine steuerlichen Nachteile befürchten.
        Du hast halt im Zweifelsfall nur Zeit bei der Erstellung der Erklärung verplempert.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Setz das Kreuzchen bei Antrag auf Günstigerprüfung.

          Die Aussführung von Picard777 sind zwar richtig aber nicht zielführend.

          Mit dem Ausfüllen der Anlage KAP - Antrag auf Günstigerprüfung kannst du nichts verkehrt machen und musst auch keine steuerlichen Nachteile befürchten.
          Du hast halt im Zweifelsfall nur Zeit bei der Erstellung der Erklärung verplempert.
          Das klingt gut, danke für die Hilfe!

          Kommentar


            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Setz das Kreuzchen bei Antrag auf Günstigerprüfung.

            Die Aussführung von Picard777 sind zwar richtig aber nicht zielführend.
            Ich finde es hingegen überhaupt nicht zielführend, jedem unreflektiert den Antrag auf Günstigerprüfung zu empfehlen, ohne zu wissen, ob er im konkreten Fall sinnlos ist.

            Weiterhin ist die Frage, warum Kap überhaupt abgegeben werden soll, durchaus sinnvoll.

            Kommentar


              #7
              Sinnlose Anträge sollte man nicht stellen. Aber wenn man durch den Antrag auf Günstigerprüfung den Einstieg in die "Abrechnung" der in Anspruch genommenen und der nicht ausgeschöpften Anteile am Sparerpauschbetrag bekommt und dadurch gezahlte Kapitalertragsteuer zurück bekommt ist das sinnvoll.

              Kommentar

              Lädt...
              X