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Thema: Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage S (Übungsleiterpauschale)

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    Thema: Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage S (Übungsleiterpauschale)

    Danke für Eure Anworten
    Zuletzt geändert von Inga van der Wees; 05.04.2024, 11:59.

    #2
    Du hast im Unterforum

    Fragen und Anregungen zu diesem Forum
    Anleitungen u. Fragen zur Handhabung - Verbesserungsvorschläge - Einrichtung und Gliederung von Unterforen
    gefragt. Das ist natürlich der falsche Ort für Deine Fragen.

    Ich hab diesen Thread in ein passenderes Unterforum verschoben.

    Wegen der Übungsleiterpauschale würde ich mir mal die Zeile 38 der Anlage S angucken. Versicherungsbeiträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, wenn sie in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.

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      #3
      Die Telefonnummer würde ich schleunigst entfernen es sei denn du legst Wert auf unerwünschte Werbung und Umfragen :-)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Versicherungsbeiträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, wenn sie in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.
        Und nach dieses gesetzlichen Vorgaben ist es so, dass nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur Grundversorgung in der privaten Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherungsbeiträge ohne Limit berücksichtigt werden. Sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen wirken sich in der Regel nur bei relativ geringen Krankenversicherungsbeiträgen aus und zwar in der Weise, dass diese bis zum Höchstbetrag von 1.900 € (bzw. 3.800 € bei gemeinsamer Veranlagung) "aufgefüllt" werden.

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