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Thema: Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage S (Übungsleiterpauschale)
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Thema: Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage S (Übungsleiterpauschale)
Zuletzt geändert von Inga van der Wees; 05.04.2024, 09:59.Stichworte: -
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Du hast im Unterforum
gefragt. Das ist natürlich der falsche Ort für Deine Fragen.Fragen und Anregungen zu diesem Forum
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Ich hab diesen Thread in ein passenderes Unterforum verschoben.
Wegen der Übungsleiterpauschale würde ich mir mal die Zeile 38 der Anlage S angucken. Versicherungsbeiträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, wenn sie in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.
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Und nach dieses gesetzlichen Vorgaben ist es so, dass nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur Grundversorgung in der privaten Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherungsbeiträge ohne Limit berücksichtigt werden. Sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen wirken sich in der Regel nur bei relativ geringen Krankenversicherungsbeiträgen aus und zwar in der Weise, dass diese bis zum Höchstbetrag von 1.900 € (bzw. 3.800 € bei gemeinsamer Veranlagung) "aufgefüllt" werden.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenVersicherungsbeiträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, wenn sie in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.
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