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Umsatzsteuer wenn kein Kleinunternehmer mehr

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    Umsatzsteuer wenn kein Kleinunternehmer mehr

    Hallo,
    ich bin seit zwei Jahren Kleinunternehmer und habe bislang keine Umsatzsteuern auf meinen Rechnungen ausgewiesen (Promotion, Vertrieb für unterschiedliche Auftraggeber, die keine Privatpersonen sondern selber Unternehmen sind). Möglicherweise überschreite ich dieses Jahr die 22.000€-Grenze und muß zukünftig Umsatzsteuer ausweisen. Dabei kapiere ich etwas nicht:

    Wenn ich jetzt eine Rechnung für z.B. 1.000,-€ schreibe, ist brutto=netto, es fällt keine Umsatzsteuer an (natürlich zahle ich Einkommenssteuer, aber darum geht es jetzt nicht).
    Falls ich nächstes Jahr die KU-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, muß ich auf die 1.000,-€ 19% Umsatzsteuer zahlen, es bleiben mir netto also nur noch 810,-€ von einer 1.000,- € Rechnung. Wenn ich deshalb die bisher für 1.000,- berechneten Leistungen als Nettopreis ausweise und 19% draufschlage, bekomme ich vom Auftraggeber entsprechend mehr (1000,- + 19% = 1190,-€). Ich zahle die 19% Steuern (190,-€) und habe weiterhin 1.000,- netto.
    Der Auftraggeber setzt die von mir ausgewiesenen 19% als Vorsteuer ab und zahlt somit netto auch weiterhin nur 1.000,-€, meine Leistungen werden nicht wirklich teurer für ihn. Es ändert sich also netto für niemanden etwas: Kunde zahlt 1.000,- und ich bekomme 1.000,-€.
    Dann ist das aber doch ein Nullsummenspiel für den Staat, da gibt es keinen Endverbraucher, der die Steuer tatsächlich zahlt (ich lasse sie mir vom Kunden bezahlen, der sie sich seinerseits erstatten läßt)? Also wozu das ganze...? Oder ist hier irgendetwas falsch?

    #2
    Dieses Nullsummenspiel ist es aber doch nur, wenn deine Kunden Firmen sind, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

    Auch die haben aber wieder Kunden und irgendwann erhält ein Endverbraucher eine Rechnung, der zahlt dann letztlich die Umsatzsteuer.

    Ohne das System mit dem Vorsteuerabzug würden Lieferungen und sonstige Leistungen auf dem Weg zum Endkunden mehrfach mit Umsatzsteuer belastet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, danke für die Antwort, für mich wirkte das irgendwie komisch! Aber dann kann ich das also wirklich so verrechnen.

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        #4
        Zitat von MarkasRead Beitrag anzeigen
        auf die 1.000,-€ 19% Umsatzsteuer zahlen, es bleiben mir netto also nur noch 810,-€ von einer 1.000,- € Rechnung
        Zitat von MarkasRead Beitrag anzeigen
        Wenn ich deshalb die bisher für 1.000,- berechneten Leistungen als Nettopreis ausweise und 19% draufschlage, bekomme ich vom Auftraggeber entsprechend mehr (1000,- + 19% = 1190,-€)
        In diesen Beispielen ist im Bruttopreis von 1000 Euro genausoviel Steuer enthalten wie im Bruttopreis von 1190. Das ist natürlich nicht richtig.

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