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Fragen zur steuerlichen Erfassung

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    Fragen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo zusammen, folgende Fragen habe ich zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung:

    Formular 14: Beziehen sich die Einkünfte aus selbständiger Arbeit nur auf die Einkünfte die von mir als Person erwirtschaftet werden oder auf die Einkünfte, die ich insgesamt durch die Mitarbeiter erwirtschafte?
    Formular 15: Welche Gewinnermittlungsart ist hier für die Gründung einer selbständigen Tätigkeit auszuwählen?
    Formular 18: Es können zu den Schätzungen noch keine Angaben gemacht werden. Müssen diese zwingend ausgefüllt werden?

    Vielen Dank für eine kurzfristige Beantwortung!

    Viele Grüße
    Friedel1233

    #2
    Hallo zusammen, folgende Fragen habe ich zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung:

    Formular 14: Beziehen sich die Einkünfte aus selbständiger Arbeit nur auf die Einkünfte die von mir als Person erwirtschaftet werden oder auf die Einkünfte, die ich insgesamt durch die Mitarbeiter erwirtschafte?
    Formular 15: Welche Gewinnermittlungsart ist hier für die Gründung einer selbständigen Tätigkeit auszuwählen?
    Formular 18: Es können zu den Schätzungen noch keine Angaben gemacht werden. Müssen diese zwingend ausgefüllt werden?

    Vielen Dank für eine kurzfristige Beantwortung!

    Viele Grüße
    Friedel1233

    Kommentar


      #3
      Ich glaube, Du solltest Dir mal einen steuerlichen Berater anlachen, denn da fehlen offensichtlich Grundkenntnisse, die schnell teuer werden können.

      Wenn ich jetzt einmal ein Einzelunternehmen unterstelle, geht das um den Gewinn des Einzelunternehmens. Gewinn ist Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Löhne an Mitarbeiter sind Betriebsausgaben.

      Hast Du tatsächlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG oder gewerbliche Einkünfte ?

      Ob Du Deine Gewinne durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst oder durch Bilanzierung, ist Deine eigene Entscheidung. Häufig wählt man eher die einfachere EÜR, es sei denn die Bilanzierung wäre in Deinem Fall vorgeschrieben.

      Das Finanzamt will wissen, ob und inwieweit Vorauszahlungen festzusetzen sind. An dieser Schätzung kommst Du also nicht vorbei.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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