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    Firmenaktien versteuern

    Hallo Zusammen,

    im Jahr 2018 wurde mir Angeboten Firmenaktien zu vergünstigten Konditionen zu kaufen, das habe ich dann auch getan. Nach dem kauf der Aktien im Wert von 2500€ habe ich das Unternehmen ende des Jahres 2018 verlassen aber die Aktien mitgenommen. Nun habe Ich ein Teil der Aktien im Jahr 2023 für 4483,60€ verkauft. Wie wird das Besteuert und wo genau muss ich es in Elster eingeben?

    Vielen Dank im voraus

    Eugen

    #2
    Verkaufspreis minus Anschaffungskosten. Der geldwerte Vorteil aus dem vergünstigten Erwerb müsste den Arbeitgeber bereits avertseuert haben.

    Sofern deine Aktien bei eine deutschen Bank im Depot liegen dürfte der Vorgang aber direkt dort abgewickelt werden. Du musst bei der erteilten Steuerbescheinigung nur darauf achten, ob bei dem Veräußerungsvorgang seitens der bank die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Wenn ja, dann stimmt das Ergebnis nicht und es muss im Rahmen der Steuererklärung berichtigt werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Ja der Arbeitgeber hat den geldwerten Vorteil am Anfang direkt abversteuert, allerdings ist die Bank(Amundi) eine Französische und dort wurde der Betrag 1:1 ausbezahlt, wie wird das gehandhabt? Gilt für den Betrag die 2000€ Freibetraggrenze? Oder ist diese ab 2024 gültig?

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        #4
        Gilt für den Betrag die 2000€ Freibetraggrenze? Oder ist diese ab 2024 gültig?
        Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung gilt ab 2023. Soweit er bereits durch inländische Kapitalerträge

        ausgeschöpft wurde, kann das in Zeile 17 der Anlage KAP erklärt werden, der Rest steht dann für die Gewinne aus dem Aktienverkauf zur

        Verfügung. Diese Gewinne sind in den Zeilen 19 und 20 der Anlage KAP zu erklären. In der Regel muss man die Erträgnisaufstellung der

        ausländischen Bank vorlegen. Eventuelle Dividendenzahlungen in 2023 sind ebenfalls in der Zeile 19 zu erfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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