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Angabe Freibetrag Steuererklärung

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    Angabe Freibetrag Steuererklärung

    Hallo,

    Wenn ich Zinserträge aus Kapitalanlagen (Festgeldanlage usw.) habe, gibt es ja den Freibetrag von aktuell 1000€. Wenn ich nun drüber liege, wie gebe ich das bei der Steuererklärung an?
    Gebe ich alle meine Zinserträge an und das Finanzamt zieht dann 1000€ davon ab und versteuert nur den Rest, oder wird alles was ich angebe versteuert und daher sollte ich nur Erträge über den 1000€ angeben?

    MfG
    Danny

    #2
    Hast du dir die Anlage Kap überhaupt schon einmal angeschaut? Man gibt die Erträge an, der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.

    Ansonsten bleibt unklar, aus welchem Grund du die Kapitalerträge überhaupt erklären willst oder musst. Für den, der 3000€ Erträge aus einem Festgeld bei einer deutschen Bank hatte, davon 1000€ freigestellt, wurde doch schon für die restlichen 2000€ die Abgeltungssteuer einbehalten. Damit ist die Steuerschuld auf die Erträge doch schon abgegolten.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Hast du dir die Anlage Kap überhaupt schon einmal angeschaut? Man gibt die Erträge an, der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.
      Aber angeben muss man ihn schon. Also in dem Beispiel 3.000 € in Zeile 7 und die freigestellten 1.000 € in Zeile 16.

      Alternativ scheint auch "nix in Zeile 7 und 1.000 € in Zeile 17" zu gehen.

      Oder eben gar keine Anlage KAP (falls das die einzigen Kapitaleinkünfte waren) - denn dann stimmt ja schon alles, wie multi bereits schrieb.

      Kommentar


        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Aber angeben muss man ihn schon. Also in dem Beispiel 3.000 € in Zeile 7 und die freigestellten 1.000 € in Zeile 16.

        Alternativ scheint auch "nix in Zeile 7 und 1.000 € in Zeile 17" zu gehen.
        Die Angabe in Zeile 16 wird für die Berechnung nicht benutzt. Sie dient rein der Plausibilität.

        Kommentar


          #5
          Die Angabe in Zeile 16 wird für die Berechnung nicht benutzt. Sie dient rein der Plausibilität.
          Wobei die Angabe der tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge zumindest für die Fälle wichtig ist, in denen mehr als die zulässigen Höchstbeträge

          freigestellt wurden, was offenbar gar nicht so selten vorkommt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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