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steuerliche Erfassung nötig?

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    steuerliche Erfassung nötig?

    Guten Tag,

    Ich habe am 1.04.2024 einen Einzelunternehmen gegründet weil mir langweilig ist. Ich habe aber noch keine Kosten und kein Umsatz. Aber irgendwie bin ich "verpflichtet, das für [mich] zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs zu informieren und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen", und dass führt mich zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Aber was heißt grundsätzlich das ganze? Ich habe kein Umsatz. Ich werde noch lange kein Umsatz haben und ich weiß noch überhaupt nicht wie viel Umsatz ich schaffen werde. Ist dass Datum der Anmeldung mein Einzelunternehmen am Rathaus = Datum der Anfang der Tätigkeit oder kann ich noch mehr als 1 Monat warten bevor ich dieses Fragebogen ausfühle?

    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe,

    Viele Grüße,

    KLV

    #2
    Ich habe am 1.04.2024 einen Einzelunternehmen gegründet weil mir langweilig ist
    Das ist jetzt kein wirklich überzeugender Grund für eine Unternehmensgründung. Eine Geschäftsidee sollte man schon haben.

    Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden Schätzungen abgefragt, kein Wissen. Da wirst du in einem Monat nicht

    viel schlauer sein als jetzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Du kannst da natürlich beliebig niedrige Werte als Schätzung eintragen. "0" würde ich jetzt nicht gerade nehmen. Aber 100 € Jahresumsatz geht schon. Und die Gebühren der Gewerbeanmeldung als Ausgabe, da bist Du bei einem zweistelligen Gewinn.

      Kommentar

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