Guten Tag,
Ich habe am 1.04.2024 einen Einzelunternehmen gegründet weil mir langweilig ist. Ich habe aber noch keine Kosten und kein Umsatz. Aber irgendwie bin ich "verpflichtet, das für [mich] zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs zu informieren und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen", und dass führt mich zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Aber was heißt grundsätzlich das ganze? Ich habe kein Umsatz. Ich werde noch lange kein Umsatz haben und ich weiß noch überhaupt nicht wie viel Umsatz ich schaffen werde. Ist dass Datum der Anmeldung mein Einzelunternehmen am Rathaus = Datum der Anfang der Tätigkeit oder kann ich noch mehr als 1 Monat warten bevor ich dieses Fragebogen ausfühle?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe,
Viele Grüße,
KLV
Ich habe am 1.04.2024 einen Einzelunternehmen gegründet weil mir langweilig ist. Ich habe aber noch keine Kosten und kein Umsatz. Aber irgendwie bin ich "verpflichtet, das für [mich] zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs zu informieren und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen", und dass führt mich zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Aber was heißt grundsätzlich das ganze? Ich habe kein Umsatz. Ich werde noch lange kein Umsatz haben und ich weiß noch überhaupt nicht wie viel Umsatz ich schaffen werde. Ist dass Datum der Anmeldung mein Einzelunternehmen am Rathaus = Datum der Anfang der Tätigkeit oder kann ich noch mehr als 1 Monat warten bevor ich dieses Fragebogen ausfühle?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe,
Viele Grüße,
KLV
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