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Vorsorgebeiträge und Mindestvorsorgepauschale

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    Vorsorgebeiträge und Mindestvorsorgepauschale

    Guten Tag,

    ich bin mir noch unschlüssig, ob ich hier überhaupt richtig bin, aber das ist so mehr oder weniger meine letzte Hoffnung.
    Ich bin Student und war letztes Jahr als geringfügig Beschäftigter an meiner Universität angestellt. Ich habe inzwischen meinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2023 bekommen und bin über den Wert in Zeile 28 gestolpert.
    Vorab: Ich weiß um die geringe praktische Relevanz dieses Wertes, ich möchte ihn aber verstehen.
    Ich habe mich bereits durch etliche Internetseiten gewühlt und das aufschlussreichste war eine Informationsseite der DATEV, die ein paar Informationen zur Berechnung der Werte preisgibt. Mit dem dort dargestellten Weg komme ich allerdings nicht zu dem Wert, den ich in meiner Bescheinigung finde.
    Darf ich hier um eure Hilfe bezüglich der Berechnung und dem Nachvollziehen dieses Wertes bitten oder führt das zu weit?

    Danke euch!

    LukezZ

    #2
    Darf ich hier um eure Hilfe bezüglich der Berechnung und dem Nachvollziehen dieses Wertes bitten oder führt das zu weit?
    Die Berechnung der Mindestvorsorgepauschale für KV und PV für nicht rentenversicherungspflichtige Studenten wird unter Teilziffer 7

    des nachstehend verlinkten BMF-Schreibens erläutert. Einfach nach unten scrollen !

    https://lsth.bundesfinanzministerium...0a/inhalt.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist schon sehr oft hier im Forum erklärt worden, daher hier nur der Verweis: https://forum.elster.de/anwenderforu...rbescheinigung

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        #4
        Charlie24: Danke für deine Antwort, bei diesem Schreiben war ich ebenfalls schon. Ich habe in meiner Anstellung nicht nur volle, sondern auch Teilmonate, das hat es für mich ein wenig komplizierter gemacht. Wie auch immer, jedenfalls ist die Berechnung, die mir dieses Schreiben nahelegt, genau die, die ich auch schon selbst verwendet habe. Die führt allerdings dazu, dass der Wert meines Arbeitgebers nicht korrekt sein kann.

        Telepeter: Danke auch für deine Antwort. Ich weiß, dass das hier schon öfter mal Thema war, allerdings habe ich mir zumindest eingebildet, ein etwas anderer Fall zu sein, da ich grundsätzlich um die Berechnung weiß, sie aber in diesem Fall für schlichtweg falsch halte und im Grunde eine Bestätigung/Dementierung gesucht habe.

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          #5
          Die führt allerdings dazu, dass der Wert meines Arbeitgebers nicht korrekt sein kann.
          Und, macht das etwas aus ? In die Steuererklärung, falls du eine abgibst oder abgeben musst, was bei einem Minijob nicht erforderlich sein dürfte,

          fließt der Wert aus Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung doch ohnehin nicht ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Und, macht das etwas aus ?
            Das kommt wohl auf die Perspektive an. Dass es nur eine Zahl auf dem Papier ist, die mir nicht weh tut, weiß ich ja. Dennoch störe ich mich daran, dass es anscheinend nicht korrekt berechnet worden ist, weswegen ich ja überhaupt hier bin. Bevor jemand übrigens auf die Idee kommt, mich zu meinem Arbeitgeber zu schicken: Meine Anfrage ist mittlerweile einen Monat her und bis jetzt hat die zuständige Sachbearbeitung noch nicht einmal verstanden, was ich möchte…

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              #7
              Irgendwie ist das für mich möglicherweise eine rein akademische Frage, für die es doch keinen Sinn macht damit eigene und fremde Zeit zu verschwenden. Oder anders ausgedrückt:

              Wenn bei Eingabe Deiner Einkommensteuererklärung eine Erstattung herauskommt oder Du aus anderen Gründen sowieso zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet wärest oder Du mit der Zahl laut Zeile 28 und der von Dir errechneten Zahl zur Abgabe verpflichtet wärest, wäre es doch völlig irrelevant, ob da 0 €, 1.000 € oder 1 Mio € drinnen steht oder der Arbeitgeber falsch gerechnet hat oder nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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