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    EÜR

    Hallo,
    ich habe mehrere Drucker ( Stückpreis 1300€ ) gekauft. nun möchte ich die Ausgaben in der EÜR eintragen. Könnt Ihr mir bitte sagen, wo genau?

    Vielen Dank om vorraus!
    LG Pit

    #2
    Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ?
      Die Frage zielt darauf ab, ob Du die Drucker betrieblich nutzt oder ob Du mit ihnen handelst, sie also wieder verkaufen willst.

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        #4
        ich nutze die Drucker selber..mal steht das man die Drucker auf 3 Jahren abschreiben kann oder sogar komplett innerhalb eines Jahres

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          #5
          Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden. Bei Druckern, die ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, sog. Multifunktionsgeräte, mit denen man auch kopieren (und vielleicht sogar noch faxen) kann, ist es komplizierter, siehe hier.
          Die GWG-Grenze ist bei Deinen Druckern ja in jedem Fall überschritten.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 15.04.2024, 18:42.

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            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden
            Seh ich auch so. Aber man muss das nicht so machen. Oder?

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden. Bei Druckern, die ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, sog. Multifunktionsgeräte, mit denen man auch kopieren (und vielleicht sogar noch faxen) kann, ist es komplizierter, siehe hier.
              Die GWG-Grenze ist bei Deinen Druckern ja in jedem Fall überschritten.
              Also muß ich auf 3 Jahre aufteilen? Wo trage ich das ein?

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                #8
                Zitat von Bochum.Pit Beitrag anzeigen
                Also muß ich auf 3 Jahre aufteilen?
                Dazu die Antwort von Telepeter:

                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden

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                  #9
                  Die GWG-Grenze ist bei den Druckern ja überschritten.
                  Kann ich dann trotzdem innerhalb 1 Jahres abschreiben?

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                    #10
                    Das ist eine steuerrechtliche Frage, und damit nicht Thema dieses Forums. Trotzdem zitiere ich nochmal:

                    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                    Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden

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