EÜR

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  • Bochum.Pit
    Neuer Benutzer
    • 16.04.2020
    • 8

    #1

    EÜR

    Hallo,
    ich habe mehrere Drucker ( Stückpreis 1300€ ) gekauft. nun möchte ich die Ausgaben in der EÜR eintragen. Könnt Ihr mir bitte sagen, wo genau?

    Vielen Dank om vorraus!
    LG Pit
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Anlagevermögen oder Umlaufvermögen ?
      Die Frage zielt darauf ab, ob Du die Drucker betrieblich nutzt oder ob Du mit ihnen handelst, sie also wieder verkaufen willst.

      Kommentar

      • Bochum.Pit
        Neuer Benutzer
        • 16.04.2020
        • 8

        #4
        ich nutze die Drucker selber..mal steht das man die Drucker auf 3 Jahren abschreiben kann oder sogar komplett innerhalb eines Jahres

        Kommentar

        • Telepeter
          Erfahrener Benutzer
          • 17.02.2023
          • 1484

          #5
          Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden. Bei Druckern, die ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, sog. Multifunktionsgeräte, mit denen man auch kopieren (und vielleicht sogar noch faxen) kann, ist es komplizierter, siehe hier.
          Die GWG-Grenze ist bei Deinen Druckern ja in jedem Fall überschritten.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 15.04.2024, 17:42.

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15389

            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden
            Seh ich auch so. Aber man muss das nicht so machen. Oder?

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            • Bochum.Pit
              Neuer Benutzer
              • 16.04.2020
              • 8

              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden. Bei Druckern, die ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, sog. Multifunktionsgeräte, mit denen man auch kopieren (und vielleicht sogar noch faxen) kann, ist es komplizierter, siehe hier.
              Die GWG-Grenze ist bei Deinen Druckern ja in jedem Fall überschritten.
              Also muß ich auf 3 Jahre aufteilen? Wo trage ich das ein?

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Zitat von Bochum.Pit Beitrag anzeigen
                Also muß ich auf 3 Jahre aufteilen?
                Dazu die Antwort von Telepeter:

                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden

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                • Bochum.Pit
                  Neuer Benutzer
                  • 16.04.2020
                  • 8

                  #9
                  Die GWG-Grenze ist bei den Druckern ja überschritten.
                  Kann ich dann trotzdem innerhalb 1 Jahres abschreiben?

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                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15389

                    #10
                    Das ist eine steuerrechtliche Frage, und damit nicht Thema dieses Forums. Trotzdem zitiere ich nochmal:

                    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                    Wenn der Drucker ein reines Peripheriegerät zu einem betrieblich genutzten PC ist kann er seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden

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