Guten Tag,
Ehepaar hat sich getrennt.
Kind wohnt/lebt weiterhin im Haus des Ehemannes. Ehefrau ist in eigene Wohnung gezogen.
Beide Elternteile haben Anspruch auf Kindergeld. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt direkt an das Kind
Ehefrau hat das Kindergeld aber beantragt (da Kind über 18 Jahre und studiert).
Kann es nun durch die Beantragung des Entlastungsbetrages f. Alleinerziehende bei der Ehefrau zu Problemen kommen und ihr Anspruch gestrichen werden?
Danke vorab für die Antworten!
Ehepaar hat sich getrennt.
Kind wohnt/lebt weiterhin im Haus des Ehemannes. Ehefrau ist in eigene Wohnung gezogen.
Beide Elternteile haben Anspruch auf Kindergeld. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt direkt an das Kind
Ehefrau hat das Kindergeld aber beantragt (da Kind über 18 Jahre und studiert).
Kann es nun durch die Beantragung des Entlastungsbetrages f. Alleinerziehende bei der Ehefrau zu Problemen kommen und ihr Anspruch gestrichen werden?
Danke vorab für die Antworten!
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