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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Guten Tag,
    Ehepaar hat sich getrennt.
    Kind wohnt/lebt weiterhin im Haus des Ehemannes. Ehefrau ist in eigene Wohnung gezogen.
    Beide Elternteile haben Anspruch auf Kindergeld. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt direkt an das Kind
    Ehefrau hat das Kindergeld aber beantragt (da Kind über 18 Jahre und studiert).
    Kann es nun durch die Beantragung des Entlastungsbetrages f. Alleinerziehende bei der Ehefrau zu Problemen kommen und ihr Anspruch gestrichen werden?

    Danke vorab für die Antworten!

    #2
    Wenn das Kind nicht (auch) bei der Ehefrau gemeldet ist, sieht es schlecht aus.

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      #3
      Das Kind ist nur beim Vater gemeldet. NICHT bei der Mutter.
      Also würde ihr Anspruch gestichen werden?
      Zuletzt geändert von Alfi2001; 15.04.2024, 14:26.

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        #4
        Am besten mal hier nachschauen, da ist alles ausdrücklich geregelt und beschrieben.

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          #5
          Hier ein Merkblatt aus Niedersachsen zur Kenntnisnahme:

          https://lstn.niedersachsen.de/downlo...erziehende.pdf
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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