Hallo liebe Community,
ich habe vor Kurzem eine Umsatzsteuernummer beantragt, in der auch die Kleinunternehmerregelung enthalten ist. Leider habe ich diese Umsatzsteuernummer noch nicht erhalten und habe gehört, dass es bis zu 2 Monate dauern kann, bis sie bearbeitet wird.
Meine Frage ist nun: Darf ich meine Tätigkeit als Internet-Händler bereits ausüben und Geld verdienen, auch wenn ich die Umsatzsteuernummer noch nicht erhalten habe?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße.
(Ich bin sehr dankbar dafür, dass es Foren wie dieses gibt, in denen man solche Fragen stellen und von der Erfahrung anderer profitieren kann.)
ich habe vor Kurzem eine Umsatzsteuernummer beantragt, in der auch die Kleinunternehmerregelung enthalten ist. Leider habe ich diese Umsatzsteuernummer noch nicht erhalten und habe gehört, dass es bis zu 2 Monate dauern kann, bis sie bearbeitet wird.
Meine Frage ist nun: Darf ich meine Tätigkeit als Internet-Händler bereits ausüben und Geld verdienen, auch wenn ich die Umsatzsteuernummer noch nicht erhalten habe?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße.
(Ich bin sehr dankbar dafür, dass es Foren wie dieses gibt, in denen man solche Fragen stellen und von der Erfahrung anderer profitieren kann.)
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