Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung 2023 mit neuem Kleingewerbe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung 2023 mit neuem Kleingewerbe

    Hi, bin ganz neu hier im Forum und hoffe auf Aufklärung.

    Ich bin Angestellter mit Festgehalt und habe mir seit 2023 ein Kleingewerbe ( nur ich alleine) angemeldet um nebenberuflich noch ein paar Groschen für mich und meine Familie ( Unverheiratet) dazu zu verdienen.
    Jetzt steht das erste mal die Steuererklärung an und ich bin mir leicht unschlüssig. Selbst dachte ich, ich bin als Einzelunternehmer gänzlich berfreit und muß von meinem 2023 zusätzlich verdienten 8000€ wegen der Freibetrag von 24.500 € und dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro fein raus :-)
    Was habe ich denn jetzt genau zu versteuern nach meiner EÜR?

    ich hoffe ich komm da besser weg wie aktuell.

    laut Steuersoftware hätte ich knapp 700€ nachzuzahlen und ohne Kleingewerbe würde ich 900€ bekommen :-( nicht wirklich lohnenswert wenn ich ca. die Hälfte von den 8000€, nach abzug von allem, verdient habe.

    mit freundlichen Grüßen TY

    #2
    ... laut Steuersoftware hätte ich knapp 700€ nachzuzahlen und ohne Kleingewerbe würde ich 900€ bekommen
    Und was wundert dich jetzt daran ? Dein zu versteuerndes Einkommen als Angestellter erhöht sich um deinen Gewinn aus dem Gewerbe.

    Da wir bekanntlich einen progressiven Steuertarif haben, der bis zu einem Grenzsteuersatz von 42% geht, steigt auch deine durchschnittliche

    Steuerbelastung. Die Beträge, die du da nennst, haben entweder mit der Einkommenssteuer nichts zu tun oder sind wie der Grundfreibetrag bereits

    im Einkommensteuertarif berücksichtigt. Gewerbesteuer musst du keine zahlen, das ist aber ein anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Àlso 1600 Euro bei 8000 Euro Gewinn, das entspricht 20 % Steuern. Ist doch prima!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Thybald Beitrag anzeigen
        Hi, bin ganz neu hier im Forum und hoffe auf Aufklärung.

        Ich bin Angestellter mit Festgehalt und habe mir seit 2023 ein Kleingewerbe ( nur ich alleine) angemeldet um nebenberuflich noch ein paar Groschen für mich und meine Familie ( Unverheiratet) dazu zu verdienen.
        Jetzt steht das erste mal die Steuererklärung an und ich bin mir leicht unschlüssig. Selbst dachte ich, ich bin als Einzelunternehmer gänzlich berfreit und muß von meinem 2023 zusätzlich verdienten 8000€ wegen der Freibetrag von 24.500 € und dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro fein raus :-)
        Was habe ich denn jetzt genau zu versteuern nach meiner EÜR?

        ich hoffe ich komm da besser weg wie aktuell.

        laut Steuersoftware hätte ich knapp 700€ nachzuzahlen und ohne Kleingewerbe würde ich 900€ bekommen :-( nicht wirklich lohnenswert wenn ich ca. die Hälfte von den 8000€, nach abzug von allem, verdient habe.

        mit freundlichen Grüßen TY
        Ich fürchte du hast da einiges durcheinander geworfen:
        - 24.500 € das ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer, das heist solange dein gewinn niedriger ist bezahlst du keine Gewerbesteuer
        - 11.604 € ist der Grundfreibetrag 2024, für 2023 war er etwas niedriger. Der Grundfreibetrag giklt aber global für alle deine Einkünfte welche der Einkommensteuer unterliegen

        - deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz, sind die 8.000 € dein Gewinn oder nur der Umsatz?
        Umsatz ist alles was du eingenommen hast, Gewinn ist das was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt. Der Gewinn wird mittels der EÜR ermittelt.


        Ich schätze hier wäre aber auch mal wieder ein Besuch beim Steuerberater oder ein Existenzgründerkurs bei der IHK nötig gewesen bevor man mit dem Gewerbe anfängt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Dank euch! Nein die 8000€ sind der komplette Umsatz. Betreibe das ganze von zuhause aus und bediene so meine 2 Kunden.
          Ausgaben, Fahrtkosten, Räumlichkeiten, Strom usw. sind da dann noch abzuziehen! Was mich dann aber eher traurig stimmt, wenn ich noch 1600€ steuern nachblesche :-( bzw. 700. Hätte ich das Kleingewerbe nicht, bekäme ich 900€ raus.

          Kommentar


            #6
            Dein Fehler. Hättest Du überhaupt keinen Job, dann müsstest Du gar keine Steuern zahlen.

            Kommentar

            Lädt...
            X