Ich hatte 2023 für meine freiberufliche Tätigkeit hohe negative Werbungskosten und insgesamt negative Einkünfte,da die Gutschrift für meine Tätigkeit erst im Februar 2024 erfolgte. Kann ich den negativen Betrag aus 2023 für die 2024 geltend ,machen? Ich würde sonst die Gutschrift 2024 voll versteuern, konnte aber in 2023 keine Steuerentlastung erhalten
Werbungskosten aus dem Vorjahr für Einnahmen im laufenden Jahr
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Nein, Zufluss-/Abflussprinzip.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Gast
Hallo weiss-nicht!
Zukünftig: Abschlagszahlung anfordern!
Für die Vergangenheit hilft bei sehr speziellen Fällen das hier zum Thema "außerordentliche Einkünfte":
Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) in der Steuererklärung ✅ Hier erhalten Sie wichtige Informationen!
Letztendlich meine Empfehlung: Steuerberater zu Rate ziehen!
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