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Erhaltungsmaßnahme vs. Energetische Sanierung

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    Erhaltungsmaßnahme vs. Energetische Sanierung

    Hallo, konnte bisher nichts brauchbares finden.
    DHH, 2 Wohnungen, eine davon vermietet.
    Dach letztes Jahr dämmen lassen, Bescheinigung habe ich.
    Hat beim Absetzen die Erhaltungsmaßnahme Vorrang vor energetischer Sanierung? Oder gibt es eine Wahlmöglichkeit?

    Wäre super wenn sich hier jemand auskennt und weiterhelfen kann.

    #2
    § 35c EStG gibt es nur für Objekt die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden vgl. den Wortlaut der entsprechenden Vorschrift.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      ... und Erhaltungsaufwenugnen nur für vermietete Wohnungen.

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        #4
        In meinem Fall dann anteilig.

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          #5
          Zitat von UB59 Beitrag anzeigen
          In meinem Fall dann anteilig.
          So würde ich das auch sehen.

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