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    #31
    An interessierte Mitleser:

    Renditeberechnung: Habe ich da einen Denk-/Rechenfehler drin?

    Ansparphase Riester-Vertrag:

    Vertragsbeginn 01.01.2002
    Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge = 11.536,11€
    züglich über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung:
    - ESt 2021
    - ESt 2020
    - ESt 2019
    - ESt 2018
    - ESt 2017
    vorherige Jahre liegen mir nicht vor
    -107,00€
    -106,00€
    -111,00€
    -105,00€
    -120,00€
    ?
    = eigene Beiträge nach Steuerersparnis =10.987,11€ 100,00%
    + insgesamt gutgeschriebene Zulagen (steuerfrei erhalten) +3.026,53€ +27,55%
    + erwirtschaftete Erträge abzüglich aller Vertrags-/Verwaltungskosten (steuerfrei erhalten) +6.361,37€ +57,90%
    = Stand des Kapitals am 31.12.2023 incl. Schlussüberschussanteil u. Beteiligung an den Bewertungsreserven =20.375,01€ =185,45%

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      #32
      Die Renditeberechnung ist jetzt eine sehr komplizierte Sache, weil
      - die Beiträge als auch die Zulagen sich während der Einzahlungsdauer verändert haben,
      - die Steuerermäßigungen für die Jahre vor 2017 fehlen.

      "Überschlägig" berechnet ergibt sich aber folgende steuerfrei Rendite:

      43,60€ x 12 Monate x 21 Jahre = 10.987€ Einzahlujng = 5,51% Rendite steuerfrei ... !?

      Kommentar


        #33
        Die Jahresbetrachtung für 2023 ergibt folgendes Bild:

        Kapitalvortrag zum 1.1.2023 = 17.706,31
        Einzahlung zum 02.01.2023 = 1.014,00 (stimmt zwar nicht, es sind Monatsraten, aber der Einfachheit halber mal so gerechnet)
        Summe = 18.720,31

        Erhaltene Grundzulage 175,00
        erwirtschaftete Erträge 425,91
        Wertentwicklung der Fonds 955,00
        einbehaltene Abschluss- und Vertriebskosten -36,41
        einbehaltene Verwaltungskosten -51,06
        Summe steuerfreier Erträge = 1.468,44

        Rentabilität steuerfrei 7,84%

        !?

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          #34
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das ist richtig. Wenn kein Riester und kein Rürup, dann gibt's wohl auch keine steuerliche Berücksichtigung.
          Danke, da war ich wohl auf dem Holzweg, ich dachte, irgendwo gelesen zu haben, dass das auch für private Rentenversicherungen gilt.

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