Umsatzsteuer 2023, Leistungen ins Ausland wo eintragen?

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  • DOP
    Neuer Benutzer
    • 20.09.2023
    • 3

    #1

    Umsatzsteuer 2023, Leistungen ins Ausland wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    Ich mache gerade meine Steuererklärung 2023 und bin gerade bei der Umsatzsteuer.

    Neben den Leistungen zu 19%, habe ich für Kunden in den USA, Israel und der Schweiz gearbeitet.
    Wo trage ich diese Beträge ein, für die ich natürlich keine 19% USt berechnet habe?

    Ich bin selbstständiger Grafikdesigner, es geht also nicht um physische Güter, sondern um Dienstleistungen online.


    Herzlichen Dank für eure Hilfe — Ben

  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1700

    #2
    Kennziffer 45, "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)".

    Das weiß ich auswendig, daher kann ich gerade keine Zeilennummer nennen

    PS: Für Kunden in der EU gelten andere Regeln (Kennziffer 21 und vierteljährliche ZM).

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    • DOP
      Neuer Benutzer
      • 20.09.2023
      • 3

      #3
      Vielen Dank.

      Das ist im vorliegenden Formular Zeile 75: Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland).

      Oder ist es doch eine andere Zeile hiervon?

      Bildschirmfoto 2024-04-22 um 12.28.39.png
      Angehängte Dateien

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      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1700

        #4
        Ja, das passt schon so. EU-Umsätze wären übrigens eine Zeile drüber:

        elster234.png

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        • DOP
          Neuer Benutzer
          • 20.09.2023
          • 3

          #5
          Danke mhanft

          Und bei der EÜR wären diese Beträge dann im Feld:

          Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
          (Zeile 15)

          Korrekt?


          ​​​​​​​

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          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1700

            #6
            Ja, glaub' schon. Mit EÜR kenn' ich mich nicht wirklich aus (ich bilanziere). Aber ein anderes/passenderes Feld gibt's da meines Wissens nicht.

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