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SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren für Steuervorauszahlungen beantragen

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    SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren für Steuervorauszahlungen beantragen

    Ich möchte am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren für Steuervorauszahlungen teilnehmen. Wo kann ich das beantragen

    #2
    Wo kann ich das beantragen
    Ausfüllbare Formulare sollten auf der Internetseite deines Finanzamts zu finden sein.

    Die Formulare gelten jeweils nur in dem Bundesland, in dem dein Finanzamt seinen Sitz hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ...und man muss das Formular tatsächlich original-unterschrieben per Post ans Finanzamt senden. Nix ELSTER

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        #4
        ...und man muss das Formular tatsächlich original-unterschrieben per Post ans Finanzamt senden. Nix ELSTER
        Es gibt inzwischen Sachbearbeiter, die das Formular auch akzeptieren, wenn man es unterschrieben einscannt und als PDF an eine

        Sonstige Nachricht anhängt. Das sollte man aber vorher telefonisch abklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Baden-Württemberg:

          Ich möchte am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Was habe ich zu tun?

          Für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren stellt die Steuerverwaltung folgende Formulare zur VerfügungUm künftig am SEPA Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen zu können, füllen Sie bitte das oben genannte SEPA Lastschriftmandat aus und senden Sie dieses im Original unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern die Unterschrift von beiden Personen erforderlich ist.

          Alternativ ist eine Übermittlung des unterschriebenen Mandats per Tele- oder Computerfax sowie eine authentifizierte PDF-Übermittlung möglich.

          Die Gläubiger Identifikationsnummer (Gläubiger ID) des Landes Baden-Württemberg für den Geschäftsbereich der Finanzämter lautet:
          • DE 20 FA0 0000 0031 231.
          Diese Gläubiger ID ist für alle Finanzämter des Landes Baden-Württemberg gültig.



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            #6
            Ergänzender HInweis:

            Fax ist nicht mehr gewünscht - natürlich gibt es noch ein Fax bei BW-Finanzämtern, die FaxNr. steht auch (noch) auf den homepages - aber aus Datenschutzgründen (Wunsch/Erkenntis kommt anscheinend von den Landesdatenschutzbeauftragten) ist Fax nicht mehr ...

            Genauso die "klassische" eMail: BW-Finanzämter haben alle eMail-Adressen aus ihrem homepages entfernt - natürlich gibt es "auf Zuruf" noch Mailadressen ...

            DeMail wird angeboten, aber wohl nicht genutzt - habe auch noch nie gehört, dass ein Finanzbeamter auf DeMail hingewiesen hat ....

            Es werden zwei Wege empfohlen:
            - Kontakt über homepage oder
            - ElsterOnline-Portal.

            Aus Datenschutzgründen sind in Baden-Württemberg alle Namen der Sachbearbeiter gelöscht, nur noch der Finanzamtsvorsteher wird namentlich genannt ...

            Papier-Post wird von den lokalen kleinen Finanzämtern an die OFD transportiert, dort eingescannt, und stehen dann ca. 3 Tage später dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung ...

            Auf "Biegen und Brechen" wird jetzt digitalisiert, koste es was es wolle, "hauptsache digital" ... Posteingänge lagen früher dem zuständigen Sachbearbeiter allerspätestens am übernächsten Tag nach dem Einwurf dem zuständigen Sachbearbeiter vor ...

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