Liebe Elster-Community,
aktuell sitze ich über der Erklärung für 2023.
Ich bin seit dem 1.5.2023 als angestellter Wochenaufenthalter in der Schweiz tätig. Hierzu habe ich mir in der Schweiz eine kleine Wohnung angemietet. Mein Lebensmittelpunkt befindet sich jedoch weiterhin an meinem Wohnsitz in München bei meiner Familie.
Für die Tätigkeit kommt die 60-Tage Regelung zur Anwendung, d.h. ich bin gemäss DBA von der dt. EkSt befreit. Jedoch unterliegt das ausländisches Einkommen dem Progressionsvorbehalt und ich bin meines Erachtens weiterhin unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig.
Muss ich auf Grund des schweizer Zweitwohnsitzs neben der Anlage N-AUS noch das Formular WA-ESt ausfüllen? Meine Forumsrecherche hat mich hier nicht wirklich weiter gebracht...
Vielen Dank vorab!!
aktuell sitze ich über der Erklärung für 2023.
Ich bin seit dem 1.5.2023 als angestellter Wochenaufenthalter in der Schweiz tätig. Hierzu habe ich mir in der Schweiz eine kleine Wohnung angemietet. Mein Lebensmittelpunkt befindet sich jedoch weiterhin an meinem Wohnsitz in München bei meiner Familie.
Für die Tätigkeit kommt die 60-Tage Regelung zur Anwendung, d.h. ich bin gemäss DBA von der dt. EkSt befreit. Jedoch unterliegt das ausländisches Einkommen dem Progressionsvorbehalt und ich bin meines Erachtens weiterhin unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig.
Muss ich auf Grund des schweizer Zweitwohnsitzs neben der Anlage N-AUS noch das Formular WA-ESt ausfüllen? Meine Forumsrecherche hat mich hier nicht wirklich weiter gebracht...
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