Liebe Forumsmitglieder,
wir benötigen in einem für uns komplizierten Sachverhalt mal euren Rat:
Unsere Tochter (26) hat im September 2023 geheiratet und wohnt mit Ihrem Ehepartner in einer Mietwohnung.
Wir unterstützen unsere Tochter (z.Zt. im Masterstudium) monatlich mit 830 Euro.
Können wir die geleistete Unterstützung als außergewöhnlich Belastung geltend machen, obwohl Sie verheiratet ist ?
Ist die steuerliche Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastung abhängig von beiden Verdiensten (also Tochter und Schwiegersohn) ?
Gilt die Heirat unserer Tochter steuerlich für uns als Eltern ab September 2023 oder wird diese steuerlich für das gesamte Jahr 2023 gesehen ?
Zur weiteren Info, unser Schweigersohn hat bis Ende Juni 2023 als Facharbeiter in Vollzeit gearbeitet und ab 01.10.23 ein Studium begonnen.
Unsere Tochter hat von Januar bis April 2023 als Werksstudentin gearbeitet.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Gruß Platinum
wir benötigen in einem für uns komplizierten Sachverhalt mal euren Rat:
Unsere Tochter (26) hat im September 2023 geheiratet und wohnt mit Ihrem Ehepartner in einer Mietwohnung.
Wir unterstützen unsere Tochter (z.Zt. im Masterstudium) monatlich mit 830 Euro.
Können wir die geleistete Unterstützung als außergewöhnlich Belastung geltend machen, obwohl Sie verheiratet ist ?
Ist die steuerliche Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastung abhängig von beiden Verdiensten (also Tochter und Schwiegersohn) ?
Gilt die Heirat unserer Tochter steuerlich für uns als Eltern ab September 2023 oder wird diese steuerlich für das gesamte Jahr 2023 gesehen ?
Zur weiteren Info, unser Schweigersohn hat bis Ende Juni 2023 als Facharbeiter in Vollzeit gearbeitet und ab 01.10.23 ein Studium begonnen.
Unsere Tochter hat von Januar bis April 2023 als Werksstudentin gearbeitet.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Gruß Platinum
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