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Besteuerung von Abfindungen

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    Besteuerung von Abfindungen

    Hallo zusammen,

    Im Zusammenhang mit dem Stellenabbau hat mein Arbeitgeber ein Freiwilligenprogramm mit individuellen Abfindungen eingeführt. Meine Abfindung beläuft sich auf 58.240 EUR und wird mit der Juni 2024 ausgezahlt. Meine Angaben sind wie folgt:

    Steuerklasse: III
    Abfindung: 58240 EUR (Auszahlung Juni 2024)
    Versteuerndes Bruttoeinkommen: ~46000 EUR (bis Juni 2024 ohne Abfindung)

    1. Könnte mir jemand nähere Informationen zu den Steuern geben, die auf die Abfindung gemäß den obigen Angaben zu zahlen sind?
    2. Würde meine Steuerklasse III hier von Vorteil sein?
    3. Wäre das Ehegattensplitting vorteilhaft? Darf ich wissen, Wie funktioniert es?
    4. Angenommen, ich bekomme ab Juli 2024 einen anderen Job (zum beispiel ~80000 Versteuerndes Einkommen fur Steuerjahr 2024 ohne Abfindung), wie wirkt sich dann die Steuer auf die Abfindung aus?

    Ich freue mich auf die hilfreichen Informationen.

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung machen wir hier nicht. Du kannst die steuerlichen Auswirkungen in etwa simulieren, indem du alle Einkünfte des Jahres 2024

    einschließlich der Abfindung in einem Steuerprogramm oder bei Mein ESTER erfasst. Steuerprogramme unterstützen in der Regel eine Prognose

    für das Jahr 2024, Mein ELSTER kann das nicht. Die Steuerklasse 3 hat letztlich keinen Einfluss, die Art der Veranlagung schon.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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