In letzter Zeit haben wir Waren aus der Europäischen Union in verschiedene ausländische Länder exportiert, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate und Ghana, über Online-Marktplätze. Da es sich bei diesen Transaktionen um den Export von Waren handelt, verstehen wir, dass sie unter Nullbewertung fallen können, bei der die Umsatzsteuer nicht auf Verkäufe an ausländische Kunden anfällt.
Um die Einhaltung der Steuervorschriften und -verfahren sicherzustellen, möchten wir Klarheit über die Umsatzsteuerbehandlung von Exportverkäufen erhalten. Konkret möchten wir bestätigen, ob Exportverkäufe von der Umsatzsteuer befreit sind und ob Unternehmen, die an solchen Transaktionen beteiligt sind, von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit sind.
Ihre Anleitung und Fachkenntnisse in dieser Angelegenheit wären sehr hilfreich, da wir bestrebt sind, die Einhaltung relevanter Steuergesetze und -vorschriften sicherzustellen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit auf diese Anfrage. Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort.
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