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    keine erste Tätigkeitsstätte

    Hallo,

    ich bin Straßenbahnfahrer, starte jeden Tag an einem anderen Ort und habe dementsprechend keine erste Tätigkeitsstätte.

    Die Entfernungspauschale kann ich ja nicht in der Steuererklärung angeben, wie sieht es mit einer Reisekostenabrechnung aus ?

    Ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Einsatzort, nicht mit dem Auto.

    Kann ich eine Verpflegungspauschale ansetzen ? Ich bin eigentlich jeden Tag mehr als 8 Stunden außer Haus.

    Vielen Dank Vorab.

    #2
    Natürlich können Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

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      #3
      ... wie sieht es mit einer Reisekostenabrechnung aus ?
      Früher konnten Straßenbahnfahrer nach meiner Erinnerung die öffentlichen Verkehrsmittel in der eigenen Stadt kostenlos benutzen.

      Falls das auch jetzt noch so ist, bleibt nur der Verpflegungsmehraufwand.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich empfehle dir mal folgenden Link beim Lohnsteuerverein zu lesen:

        https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...nd-folgen.html
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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