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Finanzamt verlangt Nachweise

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    Finanzamt verlangt Nachweise

    Hallo, das Finanzamt verlangt an mich gerichtet als gesetzlicher Vertreter für meinen Vater Nachweise? Was meine Steuererklärung angeht das funktioniert von Jahr zu Jahr einwandfrei aber ein beamteter Vater in vollstationärer Pflege da wollen die alles wissen bis ins Detail, hier schreibt auch das Finanzamt und nötigt Dich alles offenzulegen. Für mein Teil als Angestellter habe ich nicht ein Anschreiben bekommen und es erfolgte ausschließlich von mir die Steuererklärung.
    Die verlangen Nachweise nach $33 Abs.4 EStG Hinterbliebenenbezüge, hier wäre nur die Frage sind das die Gehaltsbezüge und Renten?
    Krankheitskosten soll ich für 21/22 jetzt alle Rechnungen von Ärzten etc. übermitteln da bin ich ein ganzes Wochenende beschäftigt?
    Pflegegrad ist klar, Versorgungsleistungen und Dauerbelastungen dies betrifft wohl der Heimaufenthalt?
    Dennoch wäre ich über eine Erläuterung dankbar, Gruß und ein schönes Wochenende aus Rheinland Pfalz

    #2
    Irgendjemand hat ja mal die Krankheitskosten alle aufgelistet und addiert. Derjenige sollte die Rechnungen dann doch spontan finden können.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Derjenige sollte die Rechnungen dann doch spontan finden können.
      Insbesondere, da ich es keineswegs ungewöhnlich finde, dass für außergewöhnliche Belastungen Nachweise verlangt werden.

      Bei uns landet jede diesbezügliche Rechnung in einem Extra-Hefter. Dann wird alles in Excel addiert, anschließend gescannt (lästig sind nur die Kassenzettel aus der Apotheke, die werden gesammelt auf A4 geklebt und sind nicht für den automatischen Einzug geeignet), und dann hochgeladen.

      Dauert 1 bis 2 Stunden.

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        #4
        Zitat von RedEagle1977 Beitrag anzeigen
        Die verlangen Nachweise nach $33 Abs.4 EStG Hinterbliebenenbezüge, hier wäre nur die Frage sind das die Gehaltsbezüge und Renten?
        § 33 Abs. 4 EStG hat mit Hinterbliebenenbezügen nichts zu tun.

        Gemeint ist evtl. § 33b Abs. 4 EStG , da geht es um den Hinterbliebenenpauschbetrag, der evtl. beantragt wurde ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu kennen. Den gibt es nämlich nicht für jeden Witwen- oder Witwerrentenbezug sondern nur bei ganz bestimmten dort in Nr. 1 - Nr, 4 genannte Leistungen. Also entweder Nachweis schicken oder den Antrag zurücknehmen.

        Statt die behinderungsbedingen Kosten im Einzelnen nachzuweisen kann auch der Behindertenpauschbetrag beantragt werden. Dieser gilt ab dem Jahr, in dem erstmals ein entsprechender Antrag auf G.d.B. beim Versorgungsamt gestellt wurde. Geregelt ist das in § 33b Abs. 1 - 3 EStG. Von diesen Pauschbeträgen wird keine zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
        Dem Merkzeichen H « steht die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger in die Pflegegrade 4 und 5 gleich. Hier reicht die Vorlage des Bescheids über die Einstufung. Eine zusätzliche Feststellung des GdB mit eben dem Merkzeichen »H« nur für das Finanzamt braucht es nicht (S 65 Abs.2 und Abs.2a EStDV; BMF-Schreiben vom 19.8.2016, BStBl. 2016 I S. 804).

        Falls die Voraussetzungen vorliegen kann zudem die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beantragt werden, § 33 Abs. 2a EStG. Diese wird allerdings um die zumutbare Belastung gekürzt.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 12.05.2024, 14:42.

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          #5
          Hallo und danke erstmal für die Hilfe. Ich habe jetzt erstmal alles was mit 2021 zu tun hatte dem Finanzamt weitergeleitet. Vieles von der Postbeamtenkrankenkasse sind halt immer Differenzen, ganz besonders bei Medikamenten, Krankenfahrten, von der Heimrechnung ganz zu schweigen. Der Pflegegrad ist 4. Gruß und 2022/2023 steht noch an. Bei mir hier im Umkreis eine Lohnsteuerhilfegruppe zu finden ist erstmal aussichtslos, da wären erst ab Oktober Kapazitäten frei.

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            #6
            Ich habe mich zwischen 2016 und 2020 um die steuerlichen Belange eines Angehörigen im Pflegeheim gekümmert und für

            die Abrechnung mit dem Finanzamt mein Bankingprogramm genutzt. Damit konnten alle Ausgaben und Erstattungen kategorisiert

            und nach Excel exportiert werden, was den Aufwand erheblich reduziert hat. Heimrechnungen musste ich nur am Anfang vorlegen

            danach haben unserem Finanzamt die Jahresauswertungen gereicht. Was die Zuzahlungen für Medikamente angeht, hat die Apotheke,

            die das Heim beliefert hat, monatlich abgerechnet und auch monatlich abgebucht. Auch da hat dem Finanzamt die Auswertung aus

            dem Programm genügt.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo RedEagle1977 !

              Die Anforderung von Nachweisen im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere wenn großere Beträge geltend gemacht werden, und diese Ausgaben sich Jahr für Jahr voraussichtlich wiederholen werden, sind völlig normal, da dreht es sich um recht hohe Steuererstattungsbeträge.

              Wenn im Erstjahr alle Nachweise für Pflegegrad 4, Behindertenpauschbetrag, Pflegeheimkosten, Selbstbehalt Krankheitskosten usw.usw. mal vorgelegt wurden, wird das Finanzamt nicht jedes Jahr alle Belege anfordern, sondern nur noch stichprobenweise.

              Wenn man durch "gesicherte Ausgaben" wie Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeheimkosten, Behindertenpauschbetrag, Selbstbehalt-KV-Tarif, usw. steuerlich voraussichtlich dauerhaft in die "Null-Steuer-Zone" reinrutscht, kann man eine "Nichtveranlagungs-Verfügung" beantragen, die dann dauerhaft bis zum Lebensende gilt - nicht zu verwechseln mit der Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung!

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                #8
                .... kann man eine "Nichtveranlagungs-Verfügung" beantragen, die dann dauerhaft bis zum Lebensende gilt
                Einem Beamten, der eine Pension bezieht, von der Lohnsteuer einbehalten wird, hilft das allein aber nichts. Der müsste wegen der agB

                zusätzlich eine Lohnsteuerermäßigung beantragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo, danke für die Antworten, 2021 hat sich ab Juni dann der Pflegegrad verändert von 2 ärztlich begutachtet auf 4. Des Weiteren hat mein Vater auch erst ab Mai 2021 die Aufnahme in das Pflegeheim gewünscht. Vorher hat er bei seiner Lebenspartnerin gelebt. Für 2020 damals gab es eine Nachzahlung an das Finanzamt. Außerdem ist nun ein anderes Finanzamt zuständig die wohl genauer hinschauen. Wie dem auch sei ich habe für 2021 alles nun vorgelegt. Solltest Du Recht behalten dann wird für 2022 auch nochmal alles verlangt aus meinen Augen denn es gab ja in jedem Bereich Erhöhungen. Post Entgelter Rentenbezüge, Krankenkassenbeiträge sind erhöht worden die Heimrechnung. Mittlerweile liegt mir eine monatliche Heimrechnung von 4995.00 Netto pro Monat vor und der Eigenanteil ist fast auch nicht mehr zu schaffen. Aus dem Grund was wollen die eigentlich wenn alles 0 auf 0 gerade auf geht? Es bestätigt sich wo etwas zu holen ist da schauen Sie exakt hin bis ins kleinste Detail, mich als Arbeiter Angestellter haben Sie noch nie angeschrieben und ich mache jedes Jahr meine Steuererklärung von mir selbst. Trotzdem Danke und wenn Sie damit auch nicht zufrieden sein sollen was ich übermittelt habe dann bekommen Sie die Ordner ins Finanzamt von mir persönlich gebracht. Bitte um Entschuldigung aber das musste ich mal loswerden.

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                    #10
                    Sorry, ich habe diesen Sermon jetzt nur überflogen.

                    Aber ich habe jahrelang für eine Verwandte die Steuererklärung gemacht, während sie im Heim lag, und insbesondere die Fälle, wo am Ende eh eine festgesetzte Steuer von 0 rauskommt, sind nicht übermäßig komplex. 12 Monatsrechnungen fürs Heim (wobei die eh meistens identisch sind, und ein oder maximal zwei, wenn sich der Eigenanteil geändert hatte, Rechnungen als Kopie reichten), Aufstellung von der Apotheke, Rechnung von der Physiotherapie, fertig. Da waren die von mir genannten 1-2 Stunden eher hoch gegriffen, aber definitiv kein Wochenende.

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                      #11
                      Da waren die von mir genannten 1-2 Stunden eher hoch gegriffen, aber definitiv kein Wochenende.
                      Wenn das einmal ordentlich angelegt ist, geht das recht zügig, das ist auch meine Erfahrung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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