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Kaufpreisaufteilung bei Neubau - welcher Vergleichsfaktor

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    Kaufpreisaufteilung bei Neubau - welcher Vergleichsfaktor

    Hallo zusammen,
    wäre lieb, wenn mir bitte jemand eine Frage zur Kaufpreisaufteilung beantworten könnte (um die steuerliche Abschreibungsbasis richtig zu kalkulieren).

    Wenn man eine Bestandsimmobilie kauft, ist es ja so, dass man bei der Kaufpreisaufteilung den Vergleichsfaktor heranzieht, welcher zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie gültig war.
    Wie ist es jedoch, wenn man 2021 ein unbebautes Grundstück erworben hat und in 2024 ein Haus darauf fertiggestellt hat?
    Zählt in diesem Fall der Zeitpunkt des Grundstückskaufs oder Fertigstellung des Hauses?

    Rein logisch würde ich sagen, ein Vergleichsfaktor von vor 3 Jahren gewährleistet doch keine Vergleichbarkeit mit einem Objekt, das 3 Jahre später erst fertiggestellt wurde.
    In der Anleitung vom Bundesfinanzministerium steht hierzu:
    "Anzuwenden sind die für den Anschaffungszeitpunkt (Abschluss des Kaufvertrages) maßgeblichen Vergleichsfaktoren."
    Jedoch bezieht sich das meiner Ansicht nach auf Bestandsobjekte, nicht auf eine Situation, in der Grundstückserwerb und Bau zeitlich auseinander liegen.

    Danke schon mal für jede Hilfe!

    #2
    Was willst du denn da aufteilen?
    Die Anschaffungskosten entfallen zu 100% auf das unbebaute Grundstück und die Herstellungskosten zu 100% auf das Gebäude mit Fertigstellungszeitpunkt in 20224
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      die Herstellungskosten zu 100% auf das Gebäude mit Fertigstellungszeitpunkt in 20224
      Danke dir für deine Antwort!
      Das macht echt Sinn.

      Spielt dann dabei eine Rolle, dass das Grundstück nur zur Hälfte eines üblichen Verkehrswertes von den Eltern abgekauft wurde?
      Die Herstellungskosten für das Gebäude bleiben ja die gleichen - die kann ich dann weiterhin einfach ansetzen oder?

      Danke schon mal!

      Kommentar


        #4
        Spielt dann dabei eine Rolle, dass das Grundstück nur zur Hälfte eines üblichen Verkehrswertes von den Eltern abgekauft wurde?
        Warum soll das eine Rolle spielen ? Für das Grundstück gibt es keine AfA und dafür muss auch keine Bemessungsgrundlage ermittelt werden.

        Diese Aufteilungsberechnungen sind nur erforderlich, wenn ein bebautes Grundstück erworben wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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