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Honorarvertrag - Anmeldung beim Finanzamt

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    Honorarvertrag - Anmeldung beim Finanzamt

    Hallo,

    ich mache gerade die Steuererklärung 2023 für meine Frau und bisher dachte ich, ich hab das im Griff...

    Sie ist verbeamtet und seit 1.8.22 hat sie zusätzlich zum Beamtenjob einen Honorarvertrag bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber mit einem Honorar von 25.000 € pro Jahr. Ihr Arbeitgeber hat die nebenberufliche Tätigkeit genehmigt. Irgendwie gingen wir beide davon aus, dass man das Honorar einfach in der Steuererklärung unter Selbstständigkeit eingibt und dann Lohnsteuer abgezogen wird. Jetzt hab ich mal gegoogelt und glaube, dass wir das Ganze vorab dem Finanzamt hätten anzeigen müssen.

    Dazu habe ich dann bei Elster den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen gefunden und angefangen, den auszufüllen. Irgendwann gegen Ende vom Fragebogen bin ich auf Seite 18 bei der Umsatzsteuer (Kleinstunternehmerregelung, EÜR,...) geistig ausgestiegen.

    Ist das der richtige Fragebogen (den man schon 2022 hätte ausfüllen sollen)?
    Mal abgesehen davon, dass ich morgen beim Finanzamt anrufe, gibts noch was zu tun/beachten?


    Viele Grüsse
    haanskaans

    #2
    Dumusst beides machen, den Fragebogen (zeitnah) und die Einnahmen in der Steuerklärung angeben. Der Fragebogen ist u. a. für Vorauszahlungen gedacht, dafür ist es jetzt eher zu spät.Für die USt kommt es drauf an, was im Jahr des Tätigkeitsbeginns für ein Umsatz erwartet wurde.

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      #3
      Mal ein praktischer Tipp jenseits von hätte - könnte - müsste: Nimm das Formular "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" für das betreffende Jahr, gibt die 25.000 € als Einnahmen und die damit in Verbindung stehenden Ausgaben (Fahrtkosten, Material, Telefon, Fortbildung usw.) an. Den dort verbleibenden Gewinn überträgst Du in die Einkommensteuererklärung in eine Anlage S.

      Ich gehe mal davon aus, dass die Honorareinnahmen keine gewerblichen Einnahmen sondern freiberufliche (Lehrtätigkeit, Forschung, Prüfung, medizinischer Bereich etc.) sind. Davon hängt auch die umsatzsteuerliche Beurteilung ab. Ich unterstelle zunächst mal keine Umsatzsteuerpflicht (solange sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt).

      Parallel dazu wie schon gesagt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von haanskaans Beitrag anzeigen
        Irgendwie gingen wir beide davon aus, dass man das Honorar einfach in der Steuererklärung unter Selbstständigkeit eingibt und dann Lohnsteuer abgezogen wird
        Ein Honorar ist allerdings kein Lohn.

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