Hallo zusammen,
in der Anlage G sind einige unstimmigkeiten. Soweit ich es verstanden habe, kann die gezahlte Gewerbesteuer Steuersprarend aus die Einkommensteuer auswirken. Es geht um das Jahr 2022. Unter 18 ist der Gewerbesteuermesstrag gefordert. Ich habe in den Unterlagen einen Gewerbesteuerbescheid Bescheid von 2021 bei dem steht Gewerbesteuermessbetrag 252, der Hebesatz meiner Stadt liegt bei 480% mein Gewinn im Jahr 2022 liegt bei 33762€ also wäre die Gewerbesteuer laut dem Onlinerechner 1449.
Fehlermeldung von Elster:
Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Eigentlich müsste dort 1209 stehen, aber letzlich liegt mir kein Bescheid vor vom Jahre 2022, da die Gewerbesteuererklärung noch nicht abgegeben ist, sind deswegen dann die Daten des Vorjahres gefragt?
Danke im Voraus.
in der Anlage G sind einige unstimmigkeiten. Soweit ich es verstanden habe, kann die gezahlte Gewerbesteuer Steuersprarend aus die Einkommensteuer auswirken. Es geht um das Jahr 2022. Unter 18 ist der Gewerbesteuermesstrag gefordert. Ich habe in den Unterlagen einen Gewerbesteuerbescheid Bescheid von 2021 bei dem steht Gewerbesteuermessbetrag 252, der Hebesatz meiner Stadt liegt bei 480% mein Gewinn im Jahr 2022 liegt bei 33762€ also wäre die Gewerbesteuer laut dem Onlinerechner 1449.
Fehlermeldung von Elster:
Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Eigentlich müsste dort 1209 stehen, aber letzlich liegt mir kein Bescheid vor vom Jahre 2022, da die Gewerbesteuererklärung noch nicht abgegeben ist, sind deswegen dann die Daten des Vorjahres gefragt?
Danke im Voraus.
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